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Antragsverfahren

Wenn Sie im Kreis Ostholstein wohnen und beabsichtigen, die Kenntnisüberprüfung zur Heilpraktikerin/zum Heilpraktiker abzulegen, erfolgt im Fachdienst Gesundheit in Eutin die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Die Antragsunterlagen sind 2 Monate vor dem Prüfungstermin beim Fachdienst Gesundheit in Eutin einzureichen. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die schriftlichen und mündlich-praktischen Kenntnisüberprüfungen für die einzelnen Anträge werden in Amtshilfe bei der Gesundheitsbehörde des Kreises Nordfriesland in Husum durchgeführt. Die Anmeldung zu einem Prüfungstermin ist für Sie verbindlich.

Überprüfungsarten

  • Heilpraktiker:in
  • Heilpraktiker:in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktiker:in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Heilpraktiker:in beschränkt auf das Gebiet der Podologie
  • Heilpraktiker:in beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie
  • Heilpraktiker:in beschränkt auf das Gebiet der Logopädie