zu: Leichte Sprache
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
- Erklärung darüber, dass bei keiner anderen Behörde ein Antrag nach dem Heilpraktikergesetz gestellt ist, über den noch nicht entschieden wurde und dass kein gerichtliches oder staatsanwaltschaftliches Verfahren anhängig ist
- Eine Kopie des Personalausweises
- Ein beglaubigter Nachweis darüber, das mindestens der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (abgeschlossene Volksschulbildung) vorliegt
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OE) im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate)
Hinweis: Sie benötigen zur Beantragung eine entsprechende Bescheinigung des Fachdienstes Gesundheit. - Ein ärztliches Attest im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate)
- Kurzgefasster tabellarischer Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift)
- Zusätzlich, bei Prüfung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
- Nach Aktenlage: Zusätzlich, bei Prüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, eine beglaubigte Kopie der Diplom-Urkunde und eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (Nachweis, dass das Fach „Klinische Psychologie“ Gegenstand der bestandenen Diplomprüfung war)