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Personenkreis - Wer benötigt eine Belehrung?

§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt eine Belehrung für Personen vor, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder den gewerbsmäßigen Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen.