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Zuwanderungsbehörde Kreis Ostholstein

Die Zuwanderungsbehörde regelt alle aufenthaltsrechtlichen Fragen ausländischer Personen im Kreisgebiet mit Ausnahme des Asylverfahrens. 

Die persönliche Vorsprache in der Zuwanderungsbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte benutzen Sie das Terminbuchungssystem, um einen Termin zu vereinbaren.

Informationen zur Zuständigkeit und Erreichbarkeit der einzelnen Sachbearbeiter:innen finden Sie hier.

Zuwanderungsbehörde - Kreis Ostholstein

Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein

Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin