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Wie werde ich ehrenamtliche Betreuungsperson?

Das Gesetz legt keine spezifischen fachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuer:in fest. In der Praxis bringen ehrenamtliche Betreuer:innen sehr unterschiedliche Fähigkeiten mit, abhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation und Berufserfahrung. Wichtig sind vor allem persönliches Engagement, Freude an der Kommunikation, Organisationstalent, Interesse am Mitmenschen und Einfühlungsvermögen. Erfahrungen im Umgang mit Krankheiten, Menschen mit Behinderungen sowie mit Behörden sind ebenfalls hilfreich.

Seit der Betreuungsrechtsreform ist vorgesehen, dass sich ehrenamtliche Betreuer:innen einem anerkannten Betreuungsverein anschließen, der sie begleitet und unterstützt (§ 22 BtOG).

  • Für die Übernahme einer ersten Betreuung benötigen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde gemäß § 30Abs.. 5 BZRG sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Die Unterstützung durch den Betreuungsverein mittels Vereinbarung verursacht keine Kosten.
  • Wir beraten Sie gern bei den ersten Schritten.

Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen:

Frau Freund 
+49 4521 788-284 b.freund@kreis-oh.de 

Frau Gregersen 
+49 4521 788-286 k.gregersen@kreis-oh.de  

Frau Hamer 
+49 4521 788-506 ma.hamer@kreis-oh.de  

20.09.2019