Wie werde ich Berufsbetreuer:in?
Die Betreuungsbehörde des Kreises Ostholstein sucht Personen, die auf selbstständiger Basis im Kreisgebiet rechtliche Betreuungen übernehmen.
Der Beruf der Berufsbetreuerin bzw. des Berufsbetreuers ist jedoch nur möglich, wenn Sie erfolgreich ein Registrierungsverfahren durchlaufen haben. Die Grundlagen sind im Betreuungsorganisationsgesetz (§§ 23-28 BtOG) sowie der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) geregelt.
Für die Registrierung einer beruflichen Betreuungsperson ist die Betreuungsbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Betreuungsbüro befindet oder errichtet werden soll. Ist kein Büro vorhanden oder geplant, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz der beruflichen Betreuungsperson.
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als berufliche Betreuungsperson bzw. Fragen zum Antragsverfahren haben und sich Ihr Büro oder Wohnsitz im Kreis Ostholstein befindet, helfen wir Ihnen gerne weiter und beraten Sie.
Als Ansprechpersonen stehen Ihnen zur Verfügung:
Buchstabe A-G Herr Prins
+49 4521 788-311 p.prins@kreis-oh.de
Buchstabe H-O Herr Lipka
+49 4521 788-281 d.lipka@kreis-oh.de
Buchstabe P-Z Frau Dammasch
+49 4521 788-247 c.dammasch@kreis-oh.de (Montag - Donnerstag)
Sie können aber auch eine Bewerbung mit Lebenslauf, Ausbildungs- und Fortbildungsnachweis(en) per E-Mail an uns schicken.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen ist es dann möglich, nähere Auskünfte zu den Anforderungen an die Sachkunde zu erteilen.
Ausgenommen von der Sachkundeprüfung sind Personen, die mit zwei abgeschlossenen juristischen Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit nachweisen können.