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Änderung des Benutzungsentgeltes für die Leistungen der Luftrettung

Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung:

Änderung des Benutzungsentgeltes für die Leistungen der Luftrettung

*Hinweis

Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 04.10.2019 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).

Autor: Fachdienst Rettungsdienst, 01.10.2019 
Quelle: Kreis Ostholstein