Änderung der Benutzungsentgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes
Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung:
Änderung der Benutzungsentgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes
*Hinweis
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 04.10.2019 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).
Autor: Fachdienst Rettungsdienst, 02.10.2019
Quelle: Kreis Ostholstein
Quelle: Kreis Ostholstein