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Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zum Verbot der Anreise zu selbst genutzten Nebenwohnungen auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein vom 24.03.2020

Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung:

Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zum Verbot der Anreise zu selbst genutzten Nebenwohnungen auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein

*Hinweis

Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 27.03.2020 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).

Autor: Fachdienst Personal und Organisation, 24.03.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein