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Terminvergabe 

Herzlich Willkommen auf der Webseite der Ausländerbehörde. 

Termin buchen

  • Wir weisen darauf hin, dass die persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich zu sein. 
  • WICHTIG: Bitte bestätigen Sie den gebuchten Termin innerhalb von 24 Stunden (Sie erhalten hierzu einen Link per E-Mail). Ansonsten wird der Termin automatisch abgesagt.
  • Sollte kein freier Termin angezeigt werden, versuchen Sie es bitte in den nächsten Tagen noch einmal. Es werden fortlaufend neue Termine freigeschaltet.
  • Für Flüchtlinge aus der Ukraine, deren Aufenthaltstitel mit einem Ablaufdatum über den 31.01.2024 hinaus gültig sind, gilt Folgendes:                                                                                    Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.  Es werden also keine neue Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben. Dies hat der Gesetzgeber mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung festgelegt und ist den Jobcentern, BA, IHK, HwK und Dehoga von uns bereits mitgeteilt worden.

Telefonische Erreichbarkeit

    • Die Sachbearbeiter erreichen Sie Mo./ Di./ Do./ Fr. von 10:00 - 11:30 Uhr.                              Mittwochs keine Sprechzeiten. 
    • Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte dieser Übersicht (aktualisiert am 18.03.2024):
    • Für allgemeine Auskünfte erreichen Sie uns unter 04521-788 360 zu folgenden Zeiten:
    • Mo. bis Fr. von 8 bis 12 Uhr und
    • Mo. bis Do. von 13 bis 16 Uhr
    • Eine Terminvereinbarung ist am Telefon leider nicht möglich.

Online-Anträge

Einige Anträge können Sie nun auch online stellen.