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Barrierefreies (-armes) Internet

Im Dezember 2016 wurde die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verabschiedet.

Hintergrund

Internet bedeutet auch die Unabhängigkeit von der Hilfe anderer. Informationen und Angebote von Internetseiten sollen auch Menschen mit Behinderung zugänglich sein (BIK für alle). Das ist längs nicht immer so: Viele Websites verursachen aufgrund ihres Designs und Layouts Barrieren in der Nutzung für Personen mit Behinderung. Menschen mit Sinnesbehinderung, besonders sehbehinderte und blinde Menschen, können große Bereiche des Mediums Internet nicht nutzen und werden somit ausgeschlossen.