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Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen
Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung:
Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen; Anlage
*Hinweis
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 29.11.2020.
29.11.2020
Quelle: Kreis Ostholstein
Quelle: Kreis Ostholstein