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Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen
Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung:
Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen vom 18.12.2020 - Anlage
*Hinweis
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).
18.12.2020
Quelle: Kreis Ostholstein
Quelle: Kreis Ostholstein