Inhalt

Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen

Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung:

Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen vom 18.12.2020 - Anlage

*Hinweis

Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am                (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).

Autor: Fachdienst Personal und Organisation, 18.12.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein