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Aufhebung der Stallpflicht aufgrund der Geflügelpest

Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung:

Aufhebung der Stallpflicht aufgrund der Geflügelpest

*Hinweis

Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 26.05.2021 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).

Autor: Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, 20.05.2021 
Quelle: Kreis Ostholstein