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Beirat für Naturschutz bei der unteren Naturschutzbehörde

Der Beirat für Naturschutz ist ein Gremium, welches der Unterstützung und fachlichen Beratung der unteren Naturschutzbehörden in wichtigen Angelegenheiten dient. Außerdem kann der Beirat Maßnahmen des Naturschutzes anregen und ist neben den Naturschutzvereinen zu beteiligen. Der aus der Mitte des Beirats gewählte Vorsitzende wird durch die untere Naturschutzbehörde zum Kreis-Naturschutzbeauftragten bestellt.

Die Mitglieder haben verschiedene Schwerpunkte und bilden so mit ihrem jeweiligen Sachverstand einen Querschnitt aus Landnutzern und Interessensgruppen. In konstruktiven Diskussionen werden Meinungen ausgetauscht und Standpunkte dargelegt. Aufgrund der externen Bewerbungsvorschläge hat der Beirat auch die Funktion eines Multiplikators zu den Verbänden und Interessensgruppen. Sie sind Ansprechpartner vor Ort, so dass durch ihre Arbeit die Akzeptanz von Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gefördert wird.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Beirates besteht in der fachlichen Beratung der unteren Naturschutzbehörden z.B. zu Bebauungsplänen, bei Knickbeeinträchtigungen, zu baulichen Anlagen im Außenbereich, zur Ausweisung von Schutzgebieten aber auch bei Entlassungen aus den Schutzgebieten, Begleitung von Naturschutzmaßnahmen, z.B. im Curauer Moor und am Barkauer See.

Gesetzlicher Hintergrund

Gemäß § 54 des Landesnaturschutzgesetzes sind bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte für den Naturschutz zu bilden. Die dazu erlassene Naturschutzbeiratsverordnung trifft u.a. Regelungen über die Zusammensetzung, die Amtsdauer, die Berufung, den Vorsitz und die Entschädigung. Auf dieser Grundlage hat sich der Beirat für Naturschutz im Jahr 2000 eine Geschäftordnung gegeben, in der u.a. Ausführungen zur Tagesordnung, Verhandlungsleitung und zum Sitzungsablauf enthalten sind.

Geschichtlicher Hintergrund

Ein Beirat bei der (damaligen) unteren Landschaftspflegebehörde wurde 1974 erstmalig berufen. Der damalige Vorsitzende und somit erste Kreisnaturschutzbeauftragte war Herr Hans Muhs. Der „Vorläufer“ des Beirates, die Naturschutzstelle des Kreises Ostholstein wurde mit der Berufung des Beirates aufgelöst. Deren Mitglieder sind in den Beirat übernommen worden (8 von 15 Mitgliedern).
Seit den Anfängen des Naturschutzes bis in die heutige Zeit hat das Ehrenamt eine tragende Rolle und hat den Naturschutz entscheidend geprägt und vorangebracht.

Bedeutung

Der Beirat hat aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde eine hohe Bedeutung für ihre Arbeit.
In ihm sind alle wesentlichen Gruppen  vereint, die aufgrund ihres Berufes oder Interesses mit und in der Natur und Landschaft beschäftigt sind, z.B. Umweltschutz, Jagd, Forstwirtschaft, Landwirtschaft. Das Beratungssprektrum ist entsprechend vielfältig.
Dadurch, dass die Mitglieder extern vorgeschlagen werden, haben sie eine hohe Akzeptanz und können umgekehrt als glaubwürdige Multiplikatoren die Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die Gesellschaft hineintragen.
Mögliche Konflikte oder konträre Meinungen verschiedener Interessensgruppen können im Vorwege in diesem Gremium ausgetauscht und gelöst werden.
Bei schwierigen Entscheidungen des Landrates in Fragen des Naturschutzes wird er durch die fachlich versierte Beratung unterstützt.
Der Beirat kann auch von sich aus aktiv werden wenn er wesentliche Probleme in der Natur und Landschaft erkennt. So ist das kreisübergreifende Projekt zur Problematik des Schilfrückganges an den Binnenseen durch den Beirat angeschoben worden.

Zukunft

Aufgrund seiner Bedeutung wird die bewährte Tradition des Naturschutzbeirates vom Landrat weitergeführt. Dies ist ein klares Bekenntnis für das Ehrenamt und seine in Zukunft wieder steigende gesellschaftliche Bedeutung.