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Bekanntmachung
nach § 3 a UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz)
Die Yachthafen Burgstaaken GbR hat die Genehmigung zum Betrieb eines Sportboothafens in Burgstaaken (Flurstücke 90/44 tlw. und 90/52 tlw., Flur 13 und Flurstück 5/21 tlw., Flur 14 Gemarkung Burg) beantragt.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Diese Feststellung ist nach § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Unterlagen können bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin, eingesehen werden.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3539 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 15.05.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung
der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein
nach § 3 a UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz)
Die Yachthafen Burgstaaken GbR hat die Genehmigung zum Betrieb eines Sportboothafens in Burgstaaken (Flurstücke 90/44 tlw. und 90/52 tlw., Flur 13 und Flurstück 5/21 tlw., Flur 14 Gemarkung Burg) beantragt.
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nach § 37 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG). Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Diese Feststellung ist nach § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Unterlagen können bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin, eingesehen werden.
Eutin, 15.05.2007
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3539 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 15.05.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).
Autor: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein
Quelle: Kreis Ostholstein