Amtliche Bekanntmachung
Satzung
zur Aufhebung der Satzung des Kreises Ostholstein über die Gemeinnützigkeit des
Jugendaufbauwerkes Ostholstein
Gemäß § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag am 03.07.2007 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Satzung des Kreises Ostholstein über die Gemeinnützigkeit des Jugendaufbauwerkes Ostholstein vom 16. August 2004 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 15. März 2006 in Kraft.
Eutin, den 12. Juli 2007
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Siegel gez. Reinhard Sager
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3661 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 17.07.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).
Quelle: Kreis Ostholstein