Bekanntmachung
der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein
nach § 3 a UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz)
Herr Oliver Krohn hat die Genehmigung zum Betrieb eines Bojenfeldes als Sportboothafen in Kellenhusen beantragt.
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nach § 37 Landesnaturschutzgesetz alte Fassung (LNatSchG). Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Diese Feststellung ist nach § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Unterlagen können bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin, eingesehen werden.
Eutin, 7.08.2007