Bekanntmachung
Bekanntgabe der Badegewässerliste gemäß § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 09. April 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 234)
Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein gibt bekannt, dass gemäß § 3 Abs. 1 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein eine Liste der Badegewässer erstellt wird.
Nach § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein können Bürgerinnen und Bürger Anregungen bei der Erstellung der Badegewässerliste einbringen.
Die Badegewässerliste kann vom 07.03.2011 bis zum 15.03.2011 im Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein, Holstenstr. 52, 23701 Eutin, Tel.:04521/788 - 193, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eutin, den 01.03.2011
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Gesundheit
Im Auftrage
gez. Dr. Maria Kusserow
- Ltd. Kreismedizinaldirektorin -
Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein gibt bekannt, dass gemäß § 3 Abs. 1 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein eine Liste der Badegewässer erstellt wird.
Nach § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein können Bürgerinnen und Bürger Anregungen bei der Erstellung der Badegewässerliste einbringen.
Die Badegewässerliste kann vom 07.03.2011 bis zum 15.03.2011 im Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein, Holstenstr. 52, 23701 Eutin, Tel.:04521/788 - 193, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eutin, den 01.03.2011
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Gesundheit
Im Auftrage
gez. Dr. Maria Kusserow
- Ltd. Kreismedizinaldirektorin -
Hinweis
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6650 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 07.03.2011. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).Autor: infocenter, 03.03.2011
Quelle: FD Personal und Organisation
Quelle: FD Personal und Organisation