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Funktionalreform für mehr Bürgernähe
Kreistag beschließt Vertragsabschluss mit den Gemeinden


Der Kreis Ostholstein hat nach den Kreisen Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Rendsburg-Eckernförde sowie Plön die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Aufgaben, die bisher vom Kreis wahrgenommen werden, auf die Städte, Gemeinden und Ämter zu verlagern.

Frei nach dem Motto George Bernhard Shaws „die besten Reformer sind die ..., die bei sich selbst anfangen“, erläuterte Landrat Reinhard Sager im Rahmen der heutigen Kreistagssitzung, dass das oberste Ziel der öffentlichen Verwaltung als moderne Dienstleistungsverwaltung die ständige Verbesserung des Bürgerservices sein müsse. Die Arbeit der öffentlichen Verwaltung habe sich an der Zufriedenheit der Kunden – also an den Bedürfnissen der Menschen – zu orientieren. Mit der Verlagerung von Aufgaben auf die Städte, Gemeinden und Ämter soll durch kurze Wege den Bürgerinnen und Bürgern unnötige Fahrtzeiten und Kosten erspart und damit zu noch mehr Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit beigetragen werden.

Auf den Ergebnissen des Modellversuchs im Kreis Schleswig-Flensburg basierend hat eine Arbeitsgruppe der Kreisverwaltung Ostholstein und aus Vertretern des Kreisverbandes Ost-holstein des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages einen umfangreichen Katalog an Aufgaben erarbeitet, die vom Kreis auf die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter übertragen werden könnten. In den zuständigen Gremien der Städte, Gemeinden und Ämter werden derzeit ebenfalls die entsprechenden Beschlüsse gefasst, damit das Vertragswerk zum 01.01.2002 in Kraft treten kann.

Insgesamt sollen 25 Aufgaben insbesondere aus dem Ordnungs- und Straßenverkehrsrecht auf die örtliche Ebene verlagert werden. So werden die Städte, Gemeinden und Ämter zukünftig u. a. für die Erteilung von Konzessionen nach dem Gaststättengesetz sowie von Erlaubnissen für das Bewachungsgewerbe, die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen, Park- und Halteverbotsschildern sowie Anwohnerparkzonen zuständig sein. Landrat Sager betont, dass es sich bei der Funktionalreform um einen permanenten Prozess handelt. Vor diesem Hintergrund sieht der Vertrag vor, dass in einem ständigen Dialog mit dem Gemeindetag über weitere mögliche Aufgabenverlagerungen beraten werden soll. Ergänzend weist er darauf hin, dass die Landesregierung beabsichtigt, durch die Änderung der entsprechenden Rechtsvorschriften Aufgaben aus dem Ordnungs- und Straßenverkehrsrecht direkt auf die örtliche Ebene zu übertragen. Insoweit könnten bestimmte vertragliche Regelungen hinsichtlich der Aufgabenverlagerung in nächster Zeit hinfällig werden.

Für den Kreis wird diese Aufgabenverlagerung zu Mindereinnahmen im Bereich der Gebühren von rund 380.000 DM jährlich führen. Zugleich entfallen hierdurch 2,56 Planstellen. Die hiervon betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden jedoch, so Sager, in anderen Bereichen, in denen Personalmehrbedarf besteht, eingesetzt werden. Möglicherweise werden Arbeitsplätze hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung neu geschnitten.

Landrat Sager bedankte sich abschließend ausdrücklich beim Vorstand des Kreisverbands Ostholstein des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages für die konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen der Entwicklung der Funktionalreform im Kreis Ostholstein.


05.11.2001