Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde unterstützt Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und bietet Hilfe, Beratung und Unterstützung für Betreuer:innen, Bevollmächtigte, Angehörige und die betroffenen Personen selbst an.
Unsere Aufgaben
- Beratung und Unterstützung für gerichtlich bestellte Betreuer:innen, Bevollmächtigte, Ehepartner sowie betreute Menschen
- Unterstützung bei Betreuungsverfahren und deren Umsetzung
- Informationen zu rechtlichen Fragen rund um Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und rechtliche Betreuung
- Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Vermittlung alternativer Hilfen, um Betreuungen zu vermeiden
- Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
- Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer:innen
Betreuungsvereine
Bei den Betreuungsvereinen erhalten Sie Beratung und Unterstützung rund um die Themen Betreuung & Vorsorgemöglichkeiten. Die Betreuungsvereine bieten auch die Möglichkeit, sich mit anderen Betreuer:innen zu vernetzen, auszutauschen und Erfahrungen zu teilen.
Nähere Informationen zu den Vereinen vor Ort:
Vorsorgemöglichkeiten
Aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingt kann die Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt werden. Es ist daher wichtig, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Selbstbestimmung bewahren und regeln, wer im Bedarfsfall für Sie Entscheidungen treffen soll.
Warum ist Vorsorge wichtig?
Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, riskiert, dass im Ernstfall niemand für ihn oder sie handeln darf. Ehepartner, Eltern oder erwachsene Kinder können sich nicht automatisch gegenseitig vertreten.
Ausnahme: Seit dem 01.01.2023 gilt im Ehegattenvertretungsrecht, dass Ehepartner sich gegenseitig für sechs Monate in Gesundheitsfragen vertreten können, wenn einer von beiden dazu nicht in der Lage ist. Diese Regelung ist jedoch nur eine Übergangslösung. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu erstellen.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Vereinbarung, bei der Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die in bestimmten Bereichen für Sie handeln darf, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Damit können Sie eine gesetzliche Betreuung vermeiden.
- Sie können selbst festlegen, welche Aufgaben die bevollmächtigte Person übernehmen soll (z.B. Gesundheitsfragen, Finanzen, Wohnungsangelegenheiten).
- Die Vollmacht sollte schriftlich erfolgen, um Klarheit und Beweiskraft zu gewährleisten.
- Es gibt keine festen Formvorschriften, aber eine schriftliche Form ist empfehlenswert (Unterstützung bei der Erstellung erhalten Sie durch die Betreuungsvereine)
- Eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Notarinnen und Notare sowie Mitarbeitende der Betreuungsbehörde können diese Beglaubigung vornehmen.
- Für die Beglaubigung in der Betreuungsbehörde fällt eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € an.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle einer gerichtlichen Betreuung für Sie sorgen soll oder wer ausgeschlossen ist. Das Gericht wird Ihre Wünsche bei der Auswahl der Betreuungsperson berücksichtigen.
- Sie können die Betreuungsverfügung eigenständig erstellen oder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht.
- Sie sollte schriftlich sein, um Klarheit zu schaffen.
- Auch hier ist eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift empfehlenswert.
- Notarinnen, Notare oder Mitarbeitende der Betreuungsbehörde können die Beglaubigung vornehmen.
Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente benötigen, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite. Es ist nie zu früh, um für die eigene Zukunft vorzusorgen!
Achtung! Wir suchen!
Wir suchen Betreuungspersonen
Im Kreis Ostholstein werden engagierte Menschen gesucht, die als rechtliche Betreuerinnen und Betreuer tätig werden möchten. Diese übernehmen eine wichtige Rolle, wenn Menschen aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Ihre Aufgaben als rechtliche Betreuungsperson
- Unterstützung bei Gesundheitsfragen, z.B. bei medizinischer Versorgung und Behandlungsentscheidungen
- Regelung von Wohnungs- und Behördenangelegenheiten, z.B. Anträge oder Schriftverkehr mit Ämtern
- Verwaltung finanzieller Angelegenheiten, z.B. Einkommen, Vermögen oder Schulden
Was ist wichtig?
Empathie, ein wertschätzender Umgang und das Respektieren der Wünsche der betreuten Person sind entscheidend. Die Tätigkeit kann in Vollzeit, Teilzeit oder nebenberuflich ausgeübt werden.
Interesse?
Es ist eine wertvolle Aufgabe, Menschen in schwierigen Situationen zu unterstützen und ihre Selbstbestimmung zu fördern. Wenn Sie sich beruflich oder ehrenamtlich engagieren möchten, stehen wir Ihnen gern für Fragen und Informationen zur Verfügung.
Wie werde ich ehrenamtliche Betreuungsperson?
Das Gesetz legt keine spezifischen fachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuer:in fest. In der Praxis bringen ehrenamtliche Betreuer:innen sehr unterschiedliche Fähigkeiten mit, abhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation und Berufserfahrung. Wichtig sind vor allem persönliches Engagement, Freude an der Kommunikation, Organisationstalent, Interesse am Mitmenschen und Einfühlungsvermögen. Erfahrungen im Umgang mit Krankheiten, Menschen mit Behinderungen sowie mit Behörden sind ebenfalls hilfreich.
Seit der Betreuungsrechtsreform ist vorgesehen, dass sich ehrenamtliche Betreuer:innen einem anerkannten Betreuungsverein anschließen, der sie begleitet und unterstützt (§ 22 BtOG).
- Für die Übernahme einer ersten Betreuung benötigen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde gemäß § 30Abs.. 5 BZRG sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Die Unterstützung durch den Betreuungsverein mittels Vereinbarung verursacht keine Kosten.
- Wir beraten Sie gern bei den ersten Schritten.
Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen:
Frau Freund
+49 4521 788-284 b.freund@kreis-oh.de
Frau Gregersen
+49 4521 788-286 k.gregersen@kreis-oh.de
Frau Hamer
+49 4521 788-506 ma.hamer@kreis-oh.de
Wie werde ich Berufsbetreuer:in?
Die Betreuungsbehörde des Kreises Ostholstein sucht Personen, die auf selbstständiger Basis im Kreisgebiet rechtliche Betreuungen übernehmen.
Der Beruf der Berufsbetreuerin bzw. des Berufsbetreuers ist jedoch nur möglich, wenn Sie erfolgreich ein Registrierungsverfahren durchlaufen haben. Die Grundlagen sind im Betreuungsorganisationsgesetz (§§ 23-28 BtOG) sowie der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) geregelt.
Für die Registrierung einer beruflichen Betreuungsperson ist die Betreuungsbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Betreuungsbüro befindet oder errichtet werden soll. Ist kein Büro vorhanden oder geplant, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz der beruflichen Betreuungsperson.
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als berufliche Betreuungsperson bzw. Fragen zum Antragsverfahren haben und sich Ihr Büro oder Wohnsitz im Kreis Ostholstein befindet, helfen wir Ihnen gerne weiter und beraten Sie.
Als Ansprechpersonen stehen Ihnen zur Verfügung:
Buchstabe A-G Herr Prins
+49 4521 788-311 p.prins@kreis-oh.de
Buchstabe H-O Herr Lipka
+49 4521 788-281 d.lipka@kreis-oh.de
Buchstabe P-Z Frau Dammasch
+49 4521 788-247 c.dammasch@kreis-oh.de (Montag - Donnerstag)
Sie können aber auch eine Bewerbung mit Lebenslauf, Ausbildungs- und Fortbildungsnachweis(en) per E-Mail an uns schicken.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen ist es dann möglich, nähere Auskünfte zu den Anforderungen an die Sachkunde zu erteilen.
Ausgenommen von der Sachkundeprüfung sind Personen, die mit zwei abgeschlossenen juristischen Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit nachweisen können.