Landrat Gaarz: „Ein Stück Zuhause in Ostholstein.“ - Landrat überreicht Einbürgerungsurkunden
Eutin. Ende Oktober hat der Kreis Ostholstein im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung 35 Bürgerinnen und Bürger aus insgesamt 19 Nationen die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen.
In seiner Begrüßungsansprache betonte Landrat Timo Gaarz die Bedeutung des Grundgesetzes als Herzstück unserer Demokratie. Es verleihe nicht nur Rechte, sondern fordere auch zur Verantwortung und Mitgestaltung auf. „Die Grundrechte sind keine abstrakten Prinzipien, sondern konkrete Garantien, die unser tägliches Leben prägen und schützen. Demokratie lebt von Beteiligung, Respekt und Engagement aller Bürgerinnen und Bürger“, so Gaarz.
Zugleich hob der Landrat die kulturelle Vielfalt der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger hervor: „Vielfalt ist keine Grenze – sie ist eine Stärke. Sie bereichert unseren Kreis und unsere Gesellschaft.“
Nach dem gemeinsamen feierlichen Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung händigte Landrat Gaarz die Einbürgerungsurkunden aus. Im Anschluss wurde die deutsche Nationalhymne gesungen.
Die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stammen u.a. aus Rumänien, Großbritannien, Mexiko, Serbien, Estland oder der Türkei.
An der Einbürgerungsfeier nahmen neben den Neubürgerinnen und Neubürgern und ihren Familien auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einbürgerungsbehörde, Ostholsteins Kreispräsidentin Petra Kirner sowie Vertreter der Kreistagsfraktionen teil.
Hintergrund: Einbürgerungsvoraussetzungen
Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. So benötigen Einzubürgernde u.a. ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht, sie müssen den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen eigenständig sichern können, sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein und müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. (Rechtsgrundlage: Staatsangehörigkeitsgesetz)
Quelle: Kreis Ostholstein