Geflügelpestausbruch im Kreis Ostholstein
Um den Ausbruchsbestand wurde daher eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 Kilometern und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 Kilometern besteht. Die Schutz- und Überwachungszone betreffen die Insel Fehmarn. Aufgrund des Ausbruchs wurde vom Kreis Ostholstein eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Einrichtung der Sperrzone vorsieht. Für die Sperrzone wurde die folgenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet:
Anzeigepflicht des Tierbestandes, Absonderung der gehaltenen Tiere zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen.
Zudem müssen Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden. Nähere Informationen finden sich auf der Website des Kreises Ostholstein. Auch sind Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. Die Allgemeinverfügung gilt bis zur Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30000 Euro geahndet werden.
Quelle: Kreis Ostholstein