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Geflügelpestausbruch im Kreis Ostholstein

Eutin. In einer Legehennenhaltung in Eutin wurde am Sonntag, den 01.02.2026, der Ausbruch der Geflügelpest (sog. Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI) amtlich festgestellt.

Zum Schutz anderer Geflügelbestände hat der Kreis Ostholstein eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese regelt die Einrichtung einer sog. Sperrzone rund um den betroffenen Betrieb. Sie besteht aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den Betrieb sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Betrieb.

Die Zonen umfassen die Stadt Eutin sowie umliegende Gemeinden. Die Überwachungszone reicht zudem in Teile der Kreise Plön und Segeberg hinein.
Innerhalb der Sperrzone gelten verschiedene Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zur Eindämmung der Krankheit. Dazu gehören u.a.

  • Anzeigepflicht
    Alle Geflügelhalterinnen und -halter müssen ihren Tierbestand gegenüber dem Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kreises Ostholstein anzeigen
  • Absonderungspflicht
    Geflügel ist so zu halten, dass es keinen Kontakt zu Wildvögeln haben kann
  • Verbringungsverbot
    Vögel, Eier, Bruteier und sonstige Erzeugnisse von Geflügel dürfen nicht aus den Betrieben heraus oder in andere Betriebe verbracht werden,

Auch sind Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.

Zusätzlich müssen die landesweit vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählen beispielsweise das gründliche Reinigen und Desinfizieren von Händen und Schuhen vor dem Betreten von Ställen sowie die Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln nach jeder Nutzung.

All diese Maßnahmen sollen verhindern, dass das Virus weiterverbreitet wird.

Ausführliche Informationen zu den Regelungen enthält die Allgemeinverfügung auf der Website des Kreises Ostholstein .

Die Allgemeinverfügung gilt bis zur Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Autor: Die Pressesprecherin, 02.02.2026 
Quelle: Kreis Ostholstein