Verpflichtungserklärung / Einladung beim Kreis Ostholstein
Ab 01.07.2024 sind Termine für die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen nicht länger selbstständig online buchbar. Die Terminvereinbarung erfolgt nach abgeschlossener Prüfung.
Bitte wenden Sie sich ab 10.06.2024 per E-Mail an verpflichtungserklaerung@kreis-oh.de.
Folgende Unterlagen sind zur Prüfung einzureichen:
Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
- Kopie Ihres Personalausweises / Kopie Ihres Nationalpasses mit Meldebescheinigung / Kopie Ihres Aufenthaltstitels
- Kopie des Nationalpasses Ihres Gastes + Wohnanschrift im Heimatland
- Ihr Arbeitsvertrag
- Ihre Lohnabrechnungen der der letzten drei Monate
Bei Selbständigen ist die Vorlage des letzten Steuerbescheides und eine Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Netto erforderlich (eine BWA ist nicht ausreichend!).
Bei Vorlage können Lohnabrechnungen des Ehepartners ebenfalls berücksichtigt werden. - Ihr Mietvertrag / Eigentumsnachweis (z.B. Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag, Grundbuchauszug sowie Nachweise über den monatlich zu zahlenden Abtrag und die monatlichen Nebenkosten)
- Bei Verpflichtungen für Langzeitaufenthalte (Aufenthalt länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) sind zusätzlich regelmäßige monatliche Ausgaben nachzuweisen (Unterhaltsverpflichtungen, Versicherungen)
Allgemeine Hinweise:
- Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann grundsätzlich nur persönlich erfolgen.
- Eine Verpflichtungserklärung wird nur bei positiver Bedarfsberechnung ausgestellt.
- Eine Verpflichtungserklärung kann grundsätzlich nur in meiner Behörde ausgestellt werden, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Kreis Ostholstein ist.
- Bei Ehepartnern muss der Hauptverdiener die Verpflichtungserklärung unterschreiben.
- Die Vorlage von Kontoauszügen oder eines Sparbuches können als Nachweise nicht akzeptiert werden.
- Gebühren in Höhe von 29,00 € pro Einladung sind bei Ausstellung per EC-Zahlung zu zahlen (Ehepartner und minderjährige Kinder können einer Einladung hinzugefügt werden)!
- Bitte beachten Sie, dass das Einreichen unvollständiger Unterlagen zu Verzögerungen in der Bearbeitung führt.
Haben Sie Fragen?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Telefon: +49 4521 788-209
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10:00 bis 11:30 Uhr