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Informationen für Briefwählende zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl wird auf den 23. Februar 2025 vorgezogen. Dadurch ergeben sich praktische Folgen für die Briefwahl, die es bei einer normalen Bundestagswahl nicht gibt.

Die Wählerverzeichnisse werden am 12. Januar 2025 aufgestellt. Danach werden die Gemeindebehörden mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnen. Diese sollten bis Anfang Februar bei den Wahlberechtigten eingetroffen sein. Das Wählerverzeichnis kann zwischen dem 3. und 7. Februar 2025 in der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden.

Die Wahlbenachrichtigungen enthalten einen Antrag für die Briefwahl (Erteilung eines Wahlscheins).

Briefwahlunterlagen können grundsätzlich auch unabhängig von einer vorliegenden Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Das geht z.B. mit einer formlosen E-Mail. Einige Gemeindebehörden bieten auch ein Online-Formular an, dies wird voraussichtlich ab Mitte/Ende Januar zur Verfügung stehen.

Bei einer normalen Bundestagswahl würden zu diesem Zeitpunkt bereits die Stimmzettel vorliegen, sodass alle Briefwählerinnen und Briefwähler unmittelbar ihre Briefwahlunterlagen erhielten. Dies ist bei der vorgezogenen Bundestagswahl anders.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge wird Ende Januar entschieden. Danach können die Stimmzettel gedruckt und an die Gemeindebehörden ausgeliefert werden. Die Stimmzettel liegen daher Anfang Februar in den Gemeindebehörden vor. Daher ist auch die Übersendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten erst ab diesem Zeitpunkt  möglich. Der Zeitraum der Briefwahl verringert sich dadurch auf ca. 2-3 Wochen.

Auf die Postlaufzeiten haben die Gemeindebehörden keinen Einfluss, die Wählerinnen und Wähler sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig bei der Gemeindebehörde eingeht. Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesendet werden, dass er am Wahltag noch vor 18:00 Uhr bei der Gemeindebehörde eingeht. Wer Briefwahl macht, sollte also mit der Beantragung der Unterlagen nicht zu lange warten.
Wahlbriefe können auch persönlich bei der Gemeindebehörde abgegeben bzw. in den dortigen Briefkasten geworfen werden.

Wer die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindebehörde abholt, kann auch die "Briefwahl vor Ort" machen, bei der die Wahl direkt vor Ort ausgeübt wird. Der Wahlbrief wird dann direkt bei der Gemeindebehörde belassen, sodass die Postlaufzeiten entfallen.

Um sicherzustellen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig bei den Gemeindebehörden eintreffen, wird empfohlen:
- Briefwahl rechtzeitig beantragen und Briefwahlunterlagen am besten persönlich bei der Gemeindebehörde abgeben oder in deren Briefkasten werfen
oder
- Briefwahl vor Ort durchführen.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.