Unterstützung durch die Betreuungsbehörde als ehrenamtlicher Betreuer vereinbaren
Ansprechpunkt
Das zuständige Betreuungsgericht finden Sie beim Amtsgericht am Wohnsitz der hilfsbedürftigen Person.
Formulare
Die zuständige Behörde verlangt zum Teil, dass ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der ersten Bestellung bestimmte Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Das gilt vor allem für Betreuerinnen und Betreuer, die nicht mit der hilfsbedürftigen Person verwandt sind. Einzelheiten dazu können Sie bei der zuständigen Betreuungsbehörde erfragen.