Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung
An wen muss ich mich wenden?
- An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
- an das Familiengericht am Amtsgericht.
Rechtsgrundlage
§§ 1909 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
§§ 1909 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).