Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung

Ihr Wohnort

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
  • an das Familiengericht am Amtsgericht.

Rechtsgrundlage

§§ 1909 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).