Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 17.04.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder Notariat.