Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

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Volltext

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Urheber

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