Timo Gaarz ist Landrat. Das heißt: Er ist Chef von einer Verwaltung. Timo Gaarz sagt: Der Staat muss für die Menschen da sein. Die Stadt bürgert 36 Menschen ein. Die Menschen kommen aus 23 verschiedenen Ländern.
36 Menschen aus Ost·holstein haben jetzt die deutsche Staats·angehörigkeit.
Die Menschen kommen aus 23 verschiedenen Ländern.
Sie haben bei einer Veranstaltung von Timo Gaarz eine Urkunde bekommen.
In der Urkunde steht:
Sie sind jetzt Deutsche oder Deutscher.
Der Landrat hat die neuen Bürger und Bürgerinnen begrüßt.
Der Landrat hat gesagt:
Die neuen Bürger und Bürgerinnen bekommen jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
Das heißt:
Sie haben jetzt die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen in Deutschland.
Und sie haben die gleichen Pflichten.
Sie gehören jetzt zu der Gemeinschaft in Deutschland.
Der Landrat hat auch gesagt:
Der Staat ist für die Menschen da.
Die Menschen sollen sich gut fühlen.
Sie sollen frei sein.
Und sie sollen Rechte haben.
Die Menschen sollen ihr Leben selbst bestimmen können.
Alle haben zusammen gesagt:
Die Demokratie ist wichtig.
Das war feierlich.
Danach hat Landrat Gaarz den Menschen die Einbürgerungs·urkunden gegeben.
Zum Schluss haben alle zusammen die deutsche Nationalhymne gesungen.
Die neuen Bürger und Bürgerinnen kommen zum Beispiel aus:
- Albanien
- China
- Rumänien
- Griechenland
- Österreich.
Bei der Einbürgerungs·feier waren:
- die neuen Bürger und Bürgerinnen
- die Familien von den neuen Bürgern und Bürgerinnen
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Einbürgerungs·behörde
- Vertreter von den Kreistagsfraktionen.
Hintergrund:
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Sie leben seit 5 Jahren in Deutschland?
Und Sie wollen Deutsche oder Deutscher werden?
Dann können Sie einen Antrag auf Einbürgerung machen.
Dafür müssen Sie bestimmte Sachen machen.
Zum Beispiel:
- Sie müssen ein Aufenthalts·recht haben.
Das heißt:
Sie dürfen in Deutschland bleiben. - Sie müssen für sich und Ihre Familie Geld verdienen.
- Sie dürfen keine Straf·tat gemacht haben.
- Sie müssen die Demokratie gut finden.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Staats·angehörigkeits·gesetz.
Quelle: Kreis Ostholstein
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