Bauaufsicht

Ihr Wohnort

Leistungsbeschreibung

Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzungsänderung,
  • Beseitigung,
  • Nutzung und
  • Instandhaltung

von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Ansprechpunkt

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Zuständigkeiten Bauaufsicht Kreis Ostholstein

Zuständigkeiten Bauaufsicht Kreis Ostholstein

Fachgebiet Süd

Herr Liesche (Fachgebietsleiter Süd) - Bauvoranfragen Süd, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne  

Zuständigkeiten für Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Gemeinden: 

Herr Krümmel - Gemeinde Stockelsdorf, Gemeinde Schönwalde, Gemeinde Kasseedorf
Frau Wehrmeister - Gemeinde Malente
Frau Wessa-Schultz - Gemeinde Scharbeutz (ohne Haffkrug), Amt Ostholstein-Mitte (ohne Schönwalde und Kasseedorf)
Frau Drebes - Gemeinde Timmendorfer Strand
Frau Uven - Gemeinde Ahrensbök und Gemeinde Scharbeutz (nur Ortsteil Haffkrug)
Frau Berndt - Gemeinde Ratekau
Frau Wohlers - Gemeinde Bosau
Frau Skalawski - Gemeinde Süsel
Herr Löw - Baukontrollen, Gebrauchsabnahmen, Fliegende Bauten, Konzessionen

Fachgebiet Nord

Frau Lueb (Fachgebietsleiterin Nord) - Bauvoranfragen Nord, Stellungnahmen, Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne

Zuständigkeiten für Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Gemeinden: 

Herr Meyer - Stadt Fehmarn (ohne Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen und Burg)
Frau Bretall - Stadt Oldenburg, Amt Oldenburg-Land (ohne Gemeinde Wangels und Großenbrode)
Frau Kahle - Stadt Heiligenhafen und Fehmarn (nur Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen), Gemeinde Grube, Gemeinde Kellenhusen
Herr Kowalewski - Gemeinde Grömitz, Gemeinde Dahme, Amtsverwaltung Lensahn (Dorfschaften ohne Kerngemeinde Lensahn)
Frau Neumann - Stadt Eutin
Frau Aldogan-Savga Gemeinde Großenbrode, Gemeinde Wangels und Burg auf Fehmarn
Frau Punzet - Baukontrollen, Gebrauchsabnahmen, Fliegende Bauten

Hinweis: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt haben eine eigene Bauaufsicht!

Service-Zeiten

Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal