Bauaufsicht

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Leistungsbeschreibung

Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzungsänderung,
  • Beseitigung,
  • Nutzung und
  • Instandhaltung

von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Zuständigkeiten Bauaufsicht Kreis Ostholstein

Fachgebiet Süd

Herr Liesche (Fachgebietsleiter Süd)- Bauvoranfragen Süd, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne  

Zuständigkeiten für Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Gemeinden: 

Herr Krümmel - Gemeinde Stockelsdorf und Ahrensbök
Frau Wehrmeister - Gemeinde Malente, Schönwalde und Kasseedorf
Frau Skalawski - Gemeinde Süsel
Frau Drebes - Gemeinde Timmendorfer-Strand und Bosau
Frau Wessa-Schultz - Gemeinde Ratekau, Amt Ostholstein-Mitte (ohne Gemeinde Schönwalde und Kasseedorf)
Herr Koethe - Gemeinde Scharbeutz und Haffkrug

Herr Löw - Fliegende Bauten, Konzessionen und Baukontrollen gesamtes Kreisgebiet (ohne Neustadt und Bad Schwartau)

Fachgebiet Nord

n.n (Fachgebietsleiterin Nord) Bauvoranfragen Nord, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne

Zuständigkeit für Bauantrags-/Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Orten: 

Herr Vagt - Stadt Fehmarn ohne Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen
Frau Lueb - Gemiende Großenbrode, Kellenhusen und Grube
Frau Neumann - Stadt Eutin und Gemeinde Wangels
Frau Kahle - Stadt Heiligenhafen und Fehmarn (nur Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen)
Herr Kowalewski - Stadt Oldenburg, Gemeinde Dahme und Amt Oldenburg-Land ohne Gemeinde Wangels
Herr Bruns - Gemeinde Grömitz und Amt Lensahn

Hinweis: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt haben eine eigene Bauaufsicht!

Service-Zeiten

Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.

Rechtsgrundlage

  • § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
  • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).