Das Ostholsteinische Kreishaus
Das alte Regierungsgebäude in der Lübecker Straße in Eutin (Abb. 2) stellt sich kurz nach der Jahrhundertwende als weit zurückliegendes, eingeschossiges Gebäude in klassizistischer Formensprache unter einem Mansardwalmdach dar. Der Rotsteinbau verfügt zur Lübecker Straße über einen dreiachsigen, zweigeschossigen und geschlossenen übergiebelten Mittelrisalit, in dem sich die zentrale Eingangstür befindet.
Die Situation kurz nach Beginn dieses Jahrhunderts
Das alte Regierungsgebäude in der Lübecker Straße in Eutin (Abb. 2) stellt sich kurz nach der Jahrhundertwende als weit zurückliegendes, eingeschossiges Gebäude in klassizistischer Formensprache unter einem Mansardwalmdach dar. Der Rotsteinbau verfügt zur Lübecker Straße über einen dreiachsigen, zweigeschossigen und geschlossenen übergiebelten Mittelrisalit, in dem sich die zentrale Eingangstür befindet. Verputzte Eckrustizierungen am Gebäude sowie eine Pilastergliederung in Verputz im flachen Mittelrisalit beleben die ansonsten eher schlichte Architektur. Insbesondere die Pilastergliederung akzentuiert den Hauseingang. Die Fenster erhalten durch sparsame Umrandungen und Verdachungen in Verputz ihre Betonung.
Die gepflasterte Gebäudevorfläche bis zur Lübecker Straße wird durch flankierende, langgezogene, untergeordnete, ältere Gebäudeteile, die die Dienstwohnungen des Regierungsboten und des Wachtmeisters enthalten und ebenfalls über ein Mansarddach verfügen, eingerahmt. Die Dienstwohnung des Amtsrichters befindet sich kurz nach der Jahrhundertwende auf dem benachbarten Flurstück Lübecker Straße 41 (Abb. 4).Das etwas zurückliegende zweigeschossige Rotsteingebäude unter seinem Krüppelwalmdach verfügt über einen dreigeschossigen, übergiebelten Mittelrisalit in der straßenseitigen Traufe. Auf der rechten Bildhälfte der Abbildung 4 wird ein straßenseitig dreiachsiger, zweigeschossiger, überwalmter Gebäudeteil erkennbar, der sich direkt an der Lübecker Straße befindet.
Hierbei handelt es sich um das alte Amtsgerichtsgebäude. Die als Vorgarten gestaltete Vorfläche dieser U-förmigen Anlage bis zur Lübecker Straße ist mit einer hohen Einfriedung versehen. Das Amtsrichterwohnhaus ist durch eine mittige Pforte in der Einfriedung zugänglich.
Erste Planungsüberlegungen
Baumeister Niesen legt 1908 der großherzoglichen Regierung in Oldenburg erste Planungsüberlegungen zum Neubau eines Regierungsgebäudes vor. Diese sehen vor, das Amtsrichterwohnhaus abzureissen und stattdessen ein neues, zweigeschossiges Regierungsgebäude in der Flucht des alten Regierungsgebäudes zu erstellen. Diese Planungsintention ist aus einem Lageplan sowie aus den Grundrisszeichnungen vom Juni 1908 zu ersehen (Abb. 6). In Ermangelung von Ansichtszeichnungen zu diesen Planungsüberlegungen findet sich eine ungefähre Beschreibung der architektonischen Gesamterscheinung in Niesens Erläuterungsbericht: Auf einem mind. 1 m hohen Granitsockel erhebt sich das Gebäude als ein möglichst einfacher deutscher Renaissancebau.
Die Grundrisszeichnungen lassen ein zweigeschossiges Gebäude mit beidseitigen Rückflügeln erkennen (Außenmaße 32,62 m x 24,25 m), das eine zentrale Erschließung mit dahinter liegender Treppenanlage erhält. Die Straßenfassade erhält flache Seitenrisalite.
Gleichzeitig schlägt Niesen vor, das alte Regierungsgebäude (Abb. 2) zu einem Amtsgerichtsgebäude umzubauen: Der Umbau des alten Regierungsgebäudes zwecks Einrichtung des Amtsgerichts soll derart erfolgen, dass das Mansarddach abgebrochen, die Seitenwände hochgeführt und ein Satteldach aufgebaut wird. Hierdurch entstehen in den Gebäuden zwei volle Stockwerke, in welchen durch Abbruch und Verschiebung von Zwischenwänden geräumige und eine ausreichende Anzahl Räume zur Einrichtung des Amtsgerichts geschaffen werden. Die architektonische Gestaltung der Vorderfront sowie auch die innere Einrichtung der Räume sollen derjenigen des neuen Regierungsgebäudes entsprechen.
Der Abbruch des alten Amtsgerichtsgebäudes an der Lübecker Straße ist erst nach Fertigsstellung des neuen Amtsgerichtes, d.h., des aufgestockten alten Regierungsgebäudes, von Baumeister Niesen vorgesehen.
Gereifte Entwurfsüberlegungen
Vom Staatsministerium wird am 11.11.1908 der Neubau eines Regierungsgebäudes in Eutin auf dem Grundstück des alten Amtsrichterwohnhauses sowie des Amtsgerichtsgebäudes mit einigen Abänderungen genehmigt. Das Staatsministerium hält es u.a. für erforderlich, in Bezug auf die Hauptfassadengestaltung selbst in den Entwurf einzugreifen: Hinsichtlich der Frontansicht wird im Ministerium noch eine andere Skizze bearbeitet. Diese Skizze ist bedauerlicherweise nicht erhalten.
In seinem Schreiben vom 25.11.1908 ist die großherzogliche Regierung übt Baumeister Niesen heftig Kritik an der ihm mittlerweile zugesandten Fassadenskizze aus dem Staatsministerium, begründet diese sachlich und reicht seinerseits überarbeitete Planunterlagen und Kostenschätzungen ein.
Als Vertreter des Bauherrn übernimmt vermutlich zu diesem Zeitpunkt Regierungsbaumeister Wohlschläger aus Oldenburg i.O. die Oberleitung: Die hier abgedruckte undadierte Ansichtszeichnung des Regierungsbaumeisters Wohlschläger zeigt gereifte Entwurfsüberlegungen für das neue Regierungsgebäude sowie das daneben befindliche aufzustockende alte Regierungsgebäude.
Der Landtag des Großherzogtums beschäftigt sich daraufhin mit den Neubauplänen für das Regierungsgebäude sowie mit den Umbauplänen für das alte Regierungsgebäude. Der Landtag ist nicht zufrieden mit den bisherigen Überlegungen, was in folgendem Beschluss zum Ausdruck kommt: Dem zum 19.01.1909 wieder zusammentretenden Landtage soll daher eine neue Vorlage in der Weise unterbreitet werden, dass außer dem Neubau des Regierungsgebäudes auch der Neubau des Amtsgerichts in einer derartigen Größe vorgesehen wird, dass für absehbare Zeiten eine Erweiterung nicht vorgenommen zu werden braucht. Hinsichtlich der Ausführung der Bauten soll so vorgegangen werden, dass zunächst hinter dem jetzigen Amtsgericht das Regierungsgebäude in genügender Entfernung von der Nachbargrenze mit einem Flügelbau in den Garten, um die nötigen Räume zu gewinnen, hergestellt wird und dann in der Front, nach Beseitigung des jetzigen Regierungsgebäudes, das Amtsgericht angebaut und dann das alte Amtsgericht abgebrochen wird.
Die Ideen zu diesem Beschluss finden sich im Erläuterungsbericht des Regierungsbaumeisters Wohlschläger zum Neubau des Amtsgerichtsgebäudes in Eutin: Das Projekt eines Umbaues des alten Regierungsgebäudes zu einem Amtsgericht ist in architektonischer und gestalterischer Hinsicht zu verwerfen, denn es würde das an und für sich schon sehr ungünstig liegende Regierungsgebäude (gemeint ist hier das neue Regierungsgebäude, d. V.) durch das zu nahe stehende Amtsgerichtsgebäude in seiner Wirkung beeinträchtigt werden. Außerdem würde, abgesehen von den hohen Kosten eines Umbaues, die Raumunterteilung des Amtsgerichtes nie so praktisch erfolgen können, wie bei einem Neubau. Aus diesen Gründen dürfte der Neubau des Amtsgerichtsgebäudes, und zwar in Form eines Anbaues an das Regierungsgebäude zu empfehlen sein.
Wohlschläger schätzt die Gesamtkosten für den Anbau des Amtsgerichtsgebäudes an das neue Regierungsgebäude auf 166.000,00 RM. Zusammen mit dem Erläuterungsbericht reicht Wohlschläger Bauzeichnungen ein.
Für den Neubau des Regierungsgebäudes bewilligt der Landtag Anfang 1909 eine Gesamtsumme von 258.000,00 RM. Bereits am 01.04.1909 werden die ersten 130.000,00 RM zur Verfügung gestellt.
Konkrete Bauphase
Das Staatsministerium äußert sich in einem Schreiben an die großherzogliche Regierung am 09.03.1909 zur Architektenfrage: Mit der Leitung des Baues mit Ausschluss der architektonischen Ausgestaltung der äusseren Fronten und des inneren Ausbaues ist der Baumeister Niesen zu beauftragen. Die architektonische Ausgestaltung der äußeren Fronten und des inneren Ausbaues wird dem Regierungsbaumeister Wohlschläger übertragen, der vom 01.06.1909 an bis auf weiteres seinen Wohnsitz in Schwartau angewiesen erhält, um den Neubau des Amtsgerichtsgebäudes in Schwartau zu leiten und zu überwachen.
Bereits im Frühsommer 1909 wird mit Abbrucharbeiten für den Neubau des Regierungsgebäudes begonnen.
Am 07.10.1909 genehmigt das Justizministerium in Oldenburg den Neubau des Amtsgerichtsgebäudes nach den Plänen des Regierungsbaumeisters Wohlschläger und setzt eine Bausumme von 115.000,00 RM fest.
Fertigstellung des Regierungsgebäudes
Am 19.01.1911 wurde die Inbetriebnahme des neuen Eutiner Regierungsgebäudes in den Tageszeitungen angezeigt: Vom 01.02.1911 an befinden sich in dem neuen Regierungsgebäude die Geschäftszimmer der Regierung, des Verwaltungsgerichts, der Landeschausseeverwaltung, des Katasteramtes, der Oberförsterei, des Hochbauamtes, der Landeskasse, der Eutiner Amtskasse, der Sektion Fürstentum Lübeck, der Schleswig-Holsteinischen Berufsgenossenschaft.
Bei dem neuen Regierungsgebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges, verputztes Gebäude auf dem hohen Sockelgeschoss unter einem hohen Mansardwalmdach mit dreigeschossigem Rückflügel. Die Traufe an der Lübecker Straße erhält einen Mittelrisalit mit geschlossenem Giebeldreieck. Dem Mittelrisalit vorgelagert ist ein Eingangsportikus, der im ersten Obergeschoss vor dem großen Sitzungssaal als Balkon ausgebildet ist. Über den Portikus und das Vestibül ist das Gebäude zugänglich. Im Gebäudeinneren eine zweigeschossig offene Treppenhalle.
Das neue Regierungsgebäude wird vom Anzeiger für das Fürstentum Lübeck am 05.02.1911 besonders gewürdigt:
Das neue Regierungsgebäude der Großherzoglichen Regierung zu Eutin ist nunmehr fertiggestellt und vor einigen Tagen allerdings ohne die bei derartigen Anlässen sonst übliche größere offizielle Einweihungsfeier seiner Bestimmung übergeben worden, so dass schon jetzt in allen seinen Räumen der sonst und also auch beim Umzug nicht still stehen dürfende Verwaltungsapparat unseres Fürstentums in emsiger Tätigkeit sich regt. Der Bau, der hier aufgerichtet worden, ist gewiss ein bedeutungsvoller und ein seiner Bedeutung auch entsprechend großartiger. Zum ersten Male werden nun in diesen Räumen die Organe der Regierungsverwaltung gemeinschaftlich tagen, so gleichsam symbolisch andeutend, dass diese verschiedenen Teile des Verwaltungskörpers sich bewusst sind, dass sie auf einem und demselben Fundamente stehen und von einem und demselben Dache beschirmt werden. Doch auch nach einer anderen Seite hin ist dieser Neubau bedeutungsvoll. Wie seine Dimensionen, die bisher von den Regierungsbehörden, Ämtern und Kassen benutzten Räume zusammengenommen an Größe weit übertreffen, so ist er ein Zeichen von der gewachsenen und der gehofften weiterwachsenden inneren Größe und Kraft unseres Fürstentums, und die Quellen dieses erfreulichen Wachstums sind wahrlich nur darin zu finden, dass Landwirtschaft, Handwerk und Handel stets bemüht waren in gerechter Anerkennung der jedem Stande nach seiner allgemeinen Bedeutung zukommenden Rechte, an seiner eigenen Leistungsfähigkeit und damit aber auch zur Gesamtstärkung des ganzen Fürstentums in erfolg- und segensreicher Weise weiterzuarbeiten. So wurden ferner gewiss aber auch alle diejenigen, welche in irgend einer Weise an diesem Bau mitgewirkt haben, während ihrer ganzen Tätigkeit getragen von dem erhebenden Gefühle, dass hier ein Werk geschaffen werde, nicht bloß zur knappen Befriedigung eines augenblicklichen Zwecks, sondern auch bestimmt, kommenden Geschlechtern Zeugnis abzulegen von dem Werte, welchen die Bevölkerung unseres Füstentums Lübeck auf die entsprechende Institution seiner Selbstverwaltung legt. Betrachtet man nun das Gebäude an sich in seinem Barock- und Empirestil näher, so kann man sich des Eindrucks des Wohlgelungenen nicht erwehren und sofort drängt sich aber auch hierdurch dem Beschauer der Wunsch nach einer besseren entsprechenden näheren Umgebung auf. Was nun aber das Innere des Gebäudes, zu dem man durch 1 Haupteingang und 3 Seitengänge gelangen kann, an betrifft, so dürfte dessen Einrichtung in allen seinen Zweigen gewiss allen Wünschen, die das Publikum und die Beamtenschaft an ein derartiges öffentliches Gebäude betreffend Gediegenheit, Ausstattung ohne übertriebenen Luxus und Zweckmäßigkeit wohl zu stellen berechtigt sind, in weitgehendstem Sinne entsprechen. Eine leichte Arbeit dürfte es gewiss nicht gewesen sein, für die verschiedensten Büros, Ämter, Kassen usw., deren Namen zur Orientierung des Publikums an großen Wandtafeln angebracht sind, die geeigneten Räume zu schaffen, denn zweifellos sind gesunde und auch sonst zweckentsprechende Arbeitszimmer, wie wir sie jetzt in unserem neuen Regierungsgebäude haben, ebenfalls eine Bedingung zur Erweckung von Lust und Liebe zu treuer freudiger Pflichterfüllung unserer Beamten. Für eine angemessene Wärme sorgt im ganzen Gebäude eine Zentralheizung und die Beleuchtung erfolgt meist durch die Deckenlampen der Gasleitung. Die gewiss allgemein interessierende Frage betreffs der Kosten dieses Bauwerks mit seiner Einrichtung läßt sich dahin beantworten, dass dieselben ungefähr insgesamt 280.000 Mk betragen haben, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch das alte Inventar, soweit es irgend möglich war, ebenfalls noch seine angemessene Verwendung gefunden hat. Alles in allem kann und wird unser Fürstentum stolz auf sein neues Regierungsgebäude sein und hoffen, dass aus dieser Zentrale seines öffentlichen Lebens nur segensreiche Beschlüsse und überzeugende Entscheidungen zum Wohle seiner Bevölkerung ins Land hinausgehen!
Schlussbetrachtung aus bauhistorischer Sicht
Unter heutigen Gesichtspunkten kann man die Architektur des eben beschriebenen Gesamtkomplexes nur als maßstabsprengend für die damalige, traditionelle Bebauung in der Lübecker Straße bezeichnen. Dieser Gefahr war sich fraglos der Architekt und Regierungsbaumeister Wohlschläger bewusst, setzte den Baukörper weit von der Lübecker Straße zurück und beließ es straßenseitig bei einer (optischen) Zweigeschossigkeit allerdings auf hohem Sockel, der rückwärtige Seitenflügel des neuen Regierungsgebäudes erhielt jedoch drei Vollgeschosse. Durch das Mansarddach erreicht Wohlschläger in der Straßenansicht eine optische Herabzonung auf zwei Geschosse und stellt so den baulichen Zusammenhang zur Umgebung her.