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Das Eutiner Schutzhaftlager 1932/33 - Zur Geschichte eines "wilden" Konzentrationslagers

Verfasserin und Copyright: Regine Jepp, Büro für Eutiner Stadtgeschichte, Eutin

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Gefängnis

1. Vorgeschichte

Die Geschichte des Gefängnisses beginnt im Jahr 1830 mit dem Mord am Kammerherrn von Qualen. Am späten Abend des 21. Februar 1830 wird die Leiche des offenbar mit einem Beil erschlagenen Rudolf Anton Ludwig von Qualen,  Repräsentant des dänischen Königs in Eutin, im Garten hinter seinem Wohnhaus, das an der Stelle des heutigen Kreisverwaltungsaltbaus gestanden hat, gefunden.

In Verdacht geraten zwei Bedienstete, eindeutige Indizien gibt es allerdings nicht, wenngleich der Kammerherr bei seinem Personal als Tyrann verhasst ist. Die juristische Aufarbeitung dauert Jahre: 134 Zeugen werden befragt, der Richter erkrankt, später wird ein Verteidiger ausgetauscht, erst viele Jahre nach der Tat beantragt der „Peinliche Ankläger“ die Todesstrafe für den Kammerdiener Jasper Dietrich und Zuchthaus für Kutscher Christian Koch. Die Berufung
erfolgt bei der juristischen Fakultät der Göttinger Universität und kommt zum Urteil, dass die Beweise nicht reichen. Auf Betreiben des Staatsanwaltes geht der Fall jedoch zur letzten Instanz an das Herzogliche Oberappellationsgericht nach Oldenburg, das fast genau sieben Jahre nach der Tat endgültig die beiden Angeklagten freispricht1.

Die junge Witwe des Kammerherrn von Qualen verlässt kurz nach dem Tode ihres Mannes mit ihren Kindern die Stadt; nicht ohne den Nachlass, der u. a. aus mehreren 1.000 Flaschen Wein besteht, veräußern zu lassen. Nun steht das herrschaftliche Anwesen zum Verkauf. 

Zu selben Zeit wird die so genannte alte Vorburg des Eutiner Schlosses abgetragen; es entstehen die Wagenremise (heute Kreisbibliothek), der herzogliche Marstall (heute Ostholstein-Museum), die Reithalle (heute Schlossterrassen) und das Kavalierhaus (heute Eutiner Landesbibliothek). Ein Gefängnis, wie es sich noch in der Vorburg befunden hat, ist in den Planungen nicht vorgesehen. Darüber hinaus benötigt die Großherzogliche Regierung neue Büroräume.
Zu diesem Zweck erwirbt der Großherzog das Qualensche Palais. Die Baukommission plant einen Umbau des Wohnhauses in Büroräume und den Bau eines Gefangenenhauses. Hierfür werden im Jahr 1833 zahlreiche  Kostenvoranschläge bei örtlichen Handwerkern eingeholt. Nun erfolgt über mehrere Jahre ein Wechselspiel von Geldforderungen an den Großherzog und Mittelbewilligungen, die allerdings nie die von der Baukommission gewünschte Höhe erreichen und erneute, mit Kostensteigerungen begründete, Nachforderungen zur Folge haben. Der Großherzog, der seine eigene Kasse gerade wegen der Neubauten am Schloss stark strapaziert, ist nicht bereit, viel in den Umbau des Stadtpalais und den Neubau des Gefängnisses zu investieren. Über diese Ausgaben kommt es immer wieder zu Diskussionen mit der Baukommission2. So zieht sich die Fertigstellung des Gefangenenhauses bis zum Sommer 1836 hin. In den heute noch erhaltenen Belegen der Baukasse findet sich die Rechnung einer Marie Friederike Strahlendorf vom Juni 1836 für – wir würden heute sagen –- die Endreinigung des Baues3.

Nachdem das Gefangenenhaus über viele Jahrzehnte hinweg seinen Dienst getan hat, manifestiert sich jedoch bereits zu Beginn der 1930er Jahren eine die frühe Umwälzung zum Nationalsozialismus.

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Kammerherr von Qualen
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Das Qualensche Palais
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Lageplan mit Gefängnis
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Grundriss

2. Erste „wilde“ Konzentrationslager
In den Tagen und Wochen nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 entstehen vielerorts in Deutschland so genannte „wilde“ Konzentrationslager. Diese ersten Lager zeigen eine Vielfalt von Organisations- und Leitungsformen – besonders im Vergleich zu dem später vereinheitlichten, ausschließlich unter der Regie der SS stehenden KZ-Systems, so dass man durchaus von einer gewissen Improvisation sprechen kann. Gemeinsam haben diese weit verstreuten Inhaftierungsanlagen den Zweck, in erster Linie tatsächliche - oder auch nur vermeintliche - Gegner des neuen Regimes daran zu hindern, den Gang der „nationalen Erhebung“ durch Propaganda zu stören. Deshalb sind die ersten Häftlinge hauptsächlich Funktionäre und Anhänger der SPD und KPD. Aber auch Mitglieder des Reichsbanners, Gewerkschaftsführer, bürgerliche Politiker, Intellektuelle und Beamte zählen zu den Festgenommenen, die häufig brutal geschlagen und schikaniert werden. Der schon etablierte polizeiliche Begriff der „Schutzhaft“ wird von den hastig als Hilfspolizisten angeworbenen SA-Männern umfunktioniert und weit ausgedehnt, um „Saboteure“ und andere „verräterische Elemente“ ins Konzentrationslager zu stecken. Ein solches „wildes“ KZ hat es auch hier in Eutin gegeben, später in Holstendorf und dann in Ahrensbök4. Seine Entstehung und Entwicklung nachzuzeichnen, wird wesentlich dadurch erschwert, dass viele Unterlagen aus dem Lager inzwischen verloren gegangen sind.

3. Organisatorische Voraussetzungen für das Konzentrationslager
Die Geschichte des Konzentrationslagers in Eutin beginnt schon sechs Monate vor Hitlers „Machtergreifung“. Am 29. Mai 1932 bringen die Wähler das erste Landeskabinett, das sich auf eine absolute nationalsozialistische Parlamentsmehrheit stützen kann, an die Macht. Am 15. Juli wird SA-Oberführer und Führer der SA-Untergruppe Ostholstein, Johann Heinrich Böhmcker, als Regierungspräsident eingesetzt5. Unter seiner autoritären und oftmals rücksichtslosen Führung werden zwei organisatorische Voraussetzungen geschaffen, die für das spätere KZ von wesentlicher Bedeutung sind: der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) und die Hilfspolizei, die im Juli/August 1932 und im Februar/März 1933 in Eutin tätig ist6.

Am 23. Januar 1932 beantragt die NS-Fraktion im Eutiner Stadtrat „die sofortige Einführung des Freiwilligen Arbeitsdienstes in größerem Umfang und die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln“ dafür seitens der Stadt und der  Regierung; nur die fünf sozialdemokratischen Mitglieder stimmen dagegen7

Die so genannte „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933 ermächtigt die Polizei, politische Gegner festzunehmen und ohne jeglichen richterlichen Einspruch in Haft zu halten, ja die Schutzhaft als eine rein „vorbeugende“ Maßnahme zur Ausschaltung der von „staatsfeindlichen Elementen drohenden Gefahren“, gleich welcher Art, anzuordnen8.

Dazu wird eine Hilfspolizei aufgestellt. Unter den Eutiner Rekruten gehören mindestens fünf der SS an9. Am 4. März gibt Böhmcker bekannt, dass er auf Veranlassung Berlins eine aus „einwandfreien, staatstreuen Persönlichkeiten“ bestehende Hilfspolizei einberufen habe. Schon am selben Abend führen Hilfspolizisten unter Leitung von Polizeibeamten einen Großeinsatz durch: den Überfall auf eine geheime KPD Versammlung in einer Privatwohnung außerhalb
Eutins. Die Brutalität dieses Überfalls trägt möglicherweise dazu bei, dass die Formation kurz nach der Reichstagswahl am 5. März 1933 wieder aufgelöst worden ist10. In Zukunft werden nur einzelne Personen – meist vorübergehend – als Hilfspolizisten angestellt; und zwar im Konzentrationslager.

4. Der Alltag im Konzentrationslager
Als erste Stelle im Eutinischen wird das Amtsgerichtsgefängnis seit Sommer 1933 auch öffentlich Konzentrationslager genannt11. Der zweistöckige Bau steht im Zentrum der Stadt. Die politischen Häftlinge sind in Zellen der früheren Frauenabteilung im Erdgeschoß untergebracht12. Diese liegen zu beiden Seiten eines breiten Ganges, der mit einem langen Tisch und mehreren Bänken ausgestattet ist und als Gemeinschafts- und Esszimmer dient. Tagsüber dürfen die  Häftlinge sich frei in diesem Zwischenraum bewegen, meistens nachdem sie zuerst eine kurze Zeit in Einzelhaft verbracht haben; sonst aber werden sie nur nachts in ihre Zellen gesperrt. Sie werden streng von den sonstigen Gefangenen im ersten Stock getrennt, für die die Verantwortung bei dem älteren und besonnenen Gefängnishauptwachtmeister Karl Lembke liegt. Die Schutzhäftlinge dagegen sind der Gewalt des Lagerkommandanten Theodor Tenhaaf ausgeliefert, der zusammen mit einzelnen Hilfspolizisten mehrere Häftlinge mit einem meterlangen dicken Lederknüppel schlägt, nicht zuletzt um von ihnen Geständnisse zu erpressen13. Bei solchen Anlässen werden der Wachtmeister und seine Familie, die im Gefängnis wohnen, entweder ins Bett oder auf einen Spaziergang geschickt. Frau Lembke kümmert sich fürsorglich um die Inhaftierten, deren Essen sie selbst zubereitet; auch erlaubt ihr Mann den Ehefrauen der Schutzhäftlinge, bei Besuchen, die allerdings nur im Beisein des Kommandanten stattfinden können, seine „gute Stube“ zu benutzen. 

Ein ehemaliger Insasse hat sich an das vertraute „Duzen“ zwischen vielen seiner Mitgefangenen und den Bewachern erinnert, sie kennen sich häufig schon seit frühester Jugend14. Diese Tatsache rückt die Behandlung der Lagerinsassen in ein besonderes Licht. Es hat im Eutiner Gebiet zum Ende der Weimarer Republik sehr scharfe politische Kämpfe gegeben, manche Rechnungen sind zu begleichen.

Briefe dürfen in der Regel nicht geschrieben werden; werden aber aus den Fenstern geworfen. Der Sohn eines einstigen Gefangenen erinnert sich, dass sein Vater ein Handtuch in seinem Zellenfenster aufhängt, um seiner vorbeigehenden Frau sein Wohlbefinden zu signalisieren. Das Rauchen war als einzige Freizeitbeschäftigung gestattet15.

Schon Mitte März erfragt Regierungspräsident Böhmcker, ob politische Gefangene legal zur Arbeit herangezogen werden dürfen. Die Antwort lautet: „Eine Rechtsgrundlage für die Anordnung der Zwangsarbeit gegen die anlässlich der staatsfeindlichen Umtriebe in Schutzhaft Genommenen besteht nicht.“ Trotzdem veranlasst Böhmcker, dass die Schutzhäftlinge bei verschiedenen Bauprojekten eingesetzt werden. Seine erste Wahl fällt auf den Lindenbruch, ein der Regierung gehörendes Moorgelände in der Nähe Eutins, wo auch schon Arbeitsdienst Freiwillige eingesetzt werden. „Aus Gesundheits- und sittlichen Gründen“, schreibt Böhmcker, würden die im Eutiner Gefängnis untergebrachten Schutzhäftlinge mit „leichten Kultivierungsarbeiten“ beschäftigt. 

Diese Vorschriften klingen human; aber sie verhindern nicht, dass auf dem Lindenbruch und anderen Arbeitsstellen einzelne wehrlose Schutzhäftlinge von ihren Bewachern geschlagen werden, meist aus nichtigen Gründen. Auch öffentliche Demütigungen der Gefangenen gehören zu ihrem täglichen Los. Nur in weißem Drillich und mit Holzschuhen bekleidet, gehen sie, Militärlieder singend, unter SA-Aufsicht zur und von der Arbeit; „mit größter Ordnung in
Marschkolonne“, so Böhmckers Anordnung16

Wohin sie marschieren, ist der Bevölkerung bekannt. Unter der Überschrift „Tatkräftige Aufbauarbeit der Eutiner Regierung“ berichtet der Anzeiger für das Fürstentum Lübeck (AFL) am 2. Juli 1933, dass dank der Einrichtung der Schutzhaft, „mit der heute unsichere politische Elemente und offene Staatsfeinde 'beglückt' werden“, nunmehr nicht nur „Ruhe im politischen Leben“ Deutschlands eingetreten sei, sondern „die einzelnen Regierungen mit diesen
billigen Arbeitskräften wichtige Kulturarbeit leisten können.“17

Die Bezeichnung „Arbeitsdienst“ für die Beschäftigung der politisch Inhaftierten ist seit Juni 1933 häufig im Gebrauch; auch werden das KZ und die Häftlinge oft als „Arbeitslager“ bzw. „Arbeitskolonne“ bezeichnet. Um einer Überbelegung abzuhelfen, werden die Eutiner Gefangenen nach einer kurzen Zwischenphase in Holstendorf (3.Oktober bis 4. Dezember 1933) bei Ahrensbök, ab dem 5. Dezember in das letzte KZ im Eutinischen, nach Ahrensbök selbst, verbracht. Dort befindet sich heute eine KZ-Gedenkstätte. 

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Kreisverwaltung Eutin nach 1911
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Lageplan mit Gefängnis nach 1911
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Grundriss II
Bild vergrößern: KZ Ahrensbök, heute Gedenkstätte
KZ Ahrensbök, heute Gedenkstätte

5. Regierungspräsident Böhmcker und seine Handlanger Seetzen und Tenhaaf
Regierungspräsident Böhmcker ist letzten Endes für alle politischen Verhaftungen im Eutinischen verantwortlich20. Man kann das Konzentrationslager, wie es der Historiker Lawrence D. Stokes tut, durchaus als seine persönliche  Einrichtung betrachten. Die traditionelle Selbständigkeit des Landesteils und Böhmckers Rang als hoher SA-Führer tragen ebenfalls dazu bei, dass er innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs weitgehend nach eigenen Machtvorstellungen vorgehen kann. Das KZ wird deshalb zu dem Ort, wo Böhmcker nicht nur tatsächliche oder angebliche Gegner des NS-Regimes inhaftiert, sondern auch Diejenigen, die sein oft indiskutables Benehmen oder aber seine Regierungspolitik zu kritisieren wagen. Außerdem benutzt er das Lager und die damit verbundene Schutzhaft, um Geld zum Unterhalt seiner SA-Männer zu beschaffen, die zum großen Teil arbeitslos gewesen sind21.

Johann Heinrich Böhmcker ist, verharmlosend beschrieben, eine Landsknechtnatur, ein politischer Kämpfer ohne größeren ideologischen Ballast, der die Hauptfeinde der Hitlerbewegung eher bei reaktionären Deutschnationalen als unter „verblendeten Marxisten“ sieht. Junggeselle bis drei Jahre vor seinem Tod, fühlt er sich zu Männer- und Wehrbünden hingezogen. Zur Finanzierung seines KZs bedient er sich einer ebenso illegalen wie einfachen Methode: Unter den Schutzhäftlingen unterscheidet er zwischen wohlhabenden und wirtschaftlich schwächeren. So muss sich der Sozialdemokrat Adolf Buhrke verpflichten, fast RM 500 ratenweise zu bezahlen22. Begüterte Häftlinge müssen oft beträchtliche Summen im Voraus bezahlen, um ihre Freiheit wiederzuerlangen bzw. zu bewahren.

Böhmckers Stellvertreter in der KZ-Leitung ist seit September 1933 der bei der Regierung beschäftigte Assessor Heinrich Seetzen. Am 22. Juni 1906 in Rüstringen/Oldenburg geboren, studiert er in Kiel Jura, wo er regelmäßig Parteiveranstaltungen besucht und eine NS-Studentengruppe gründet. Er tritt erst im April 1933 in die NSDAP und die SA ein, nachdem er die große juristische Staatsprüfung bestanden hat. Anfangs arbeitslos, wird Seetzen im Sommer 1933 von Böhmcker als Referent für Schutzhaftsachen und die politische Polizei mit dieser Vorgabe eingestellt: „Zu ihrer Aufgabe gehört in erster Linie die Bekämpfung und Überwachung aller staatsfeindlichen Bestrebungen.“23 Seine Verantwortung bezogen auf das Konzentrationslager besteht u.a. darin, Verhandlungen mit benachbarten Gemeinden über den Arbeitseinsatz der Insassen durchzuführen. Auch entscheidet er – sicherlich nur im Einvernehmen mit Böhmcker – über die Freilassung von Häftlingen. So schreibt Seetzen am 21. Dezember 1933 an Käthe Buhrke, die Frau eines inhaftierten Sozialdemokraten: „[...] Ich kann Ihnen nur mitteilen, daß meine Entscheidung heute nicht anders ausfallen kann, wie die vor einigen Tagen getroffene. Die Entlassung Ihres Ehemannes aus der Schutzhaft kommt augenblicklich noch nicht in Frage.“24 Und ist es Seetzen, der die Auflösung des Lagers überwacht hat. 

Als Böhmcker im Juni 1933 einen SA-Führer zur Überwachung der bei Straßenbau und Moorkultivierung eingesetzten Schutzhäftlinge braucht, wählt er den beschäftigungslosen Theodor Tenhaaf, der Erfahrungen als Werkmeister und Bauhandwerker mitbringt. Tenhaaf, 1895 in Goch (Rheinland) geboren25, besucht bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges ein Technikum. Nach vier Jahren Militärdienst erlernt er das Zimmermannshandwerk, fährt zur See und ist als Techniker bei einer Baufirma in Hamburg beschäftigt, bevor er 1925 nach Eutin übersiedelt. Zwei Jahre leitet er eine kleine Bürsten- und Pinselfabrik; danach folgt fast ein Jahrzehnt, indem er entweder erwerbslos und auf Unterstützung angewiesen ist oder sich als Gelegenheitsarbeiter durchschlägt – vom Milchfuhrmann bis zum KZ-Kommandanten26. Im Dezember 1929 tritt Tenhaaf NSDAP und SA bei; ab 1935 im Range eines Sturmführers. Schon während des Krieges wird er wegen Unterschlagung militärischen Eigentums zu mehrmonatiger Haft verurteilt. Im Dienst der Partei weitet er sein Strafregister schnell aus. Tenhaaf wird Eutins bekanntester Nazi-Schläger: So ist er Ende November 1930 Rädelsführer bei der öffentlichen Verprügelung des SPD-Landtagsabgeordneten Broschko durch fünf SA-Männer. Zwei Jahre später, im August 1932, wird er wegen Mittäterschaft am Bombenanschlag auf den Eutiner Konsum-Verein festgenommen27. In beiden Fällen kommt Tenhaaf dank Böhmckers Hilfe glimpflich davon; die Untersuchung über das Sprengstoffattentat wird durch den Regierungspräsidenten einfach niedergeschlagen. 

Unter Tenhaafs Kommando werden zunehmend SA- und SS-Mitglieder als Wachleute eingestellt. Seine größte Aufmerksamkeit gilt jedoch dem „Polizeidienst“: Zusammen mit der Ordnungs- und Kriminalpolizei führt er große Razzien gegen angebliche Regimegegner durch28 und beteiligt sich auch an Verhören und Misshandlungen der Festgenommenen. Und er ist es auch, der den der Tötung des SS-Angehörigen Radke verdächtigten Reichsbannermann aufspürt, ein Geständnis brutal aus ihm herauspresst und nach seiner, wahrscheinlich zu Unrecht erfolgten, Verurteilung eine „Belohnung“ einsteckt.29 Nicht genug, dass Tenhaaf die Gefangenen zum eigenen Vorteil misshandelt, er scheint sich auch an ihnen bereichert zu haben.30 Böhmcker erstattet zwar keine Anzeige, aber diese Vorwürfe tragen dazu bei, Tenhaaf 1938 aus Eutin zu verdrängen, nachdem sein Beschützer Böhmcker in Bremen Regierender Bürgermeister geworden ist31

Bild vergrößern: Johann Heinrich Karl Böhmcker
Johann Heinrich Karl Böhmcker
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Hilfspolizei 1932

6. Die Gefangenen 

Nur wenige Quellen sind erhalten geblieben, die dokumentieren, wer zwischen Januar1933 und Mai 1934 wegen „politischer“ Delikte festgenommen worden ist. Die mit Abstand wichtigsten stellen die Verzeichnisse der Gefangenen dar. Diese Bände dürften vollständig sein: Der gewissenhafte Hauptwachtmeister Lembke bekommt von der Regierung die Verpflegungskosten auf Grund seiner Eintragungen zurückerstattet. Eine sorgfältige Überprüfung der Namen, Berufe, Haftzeit und -gründe aller in diesen Registern Aufgenommenen beläuft sich auf 259 „politische“ Häftlinge. 

Ergänzt durch Angaben weiterer Quellen ergibt sich, dass über 300 Menschen von der Einrichtung des Eutiner bis zur Auflösung des Ahrensböker Konzentrationslagers im Mai 1934 aus verschiedenen „politischen“ Gründen von den NS-Machthabern ein- oder mehrmals in Haft genommen worden sind32. Regierungspräsident Böhmcker selbst meint, „dass vielleicht 3-400 Personen durch das Konzentrationslager … gegangen sind.“33 Diese Zahl entspricht grob den
errechneten „politischen“ Festnahmen. 

Drei Viertel der Häftlinge sind Arbeiter oder Handwerker und gehören dem kommunistischen oder sozialdemokratischen Spektrum an. Nur etwa 15 Prozent sind so genannte „Bürgerliche“. Fünf der nur kurzfristig Inhaftierten sind Frauen. In nahezu allen Fällen gibt Gefängnishauptwachtmeister Lembke die Gründe der Inhaftierungen an. Etwa die Hälfte lauten: „politisch“, „politisch hervorgetreten“, „poIitische Aktion / Dienst / Entgleisung / Machenschaften / Sache
/ Tätigkeit / Umtriebe“, „Äußerungen / Redensarten“, „Agitation / Hetze“, „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ usw. Die übrigen sind präziser aufgeführt. Einige Gefangene sind „Funktionäre“, „Fanatiker“ oder wegen der Herstellung und Verbreitung von Flugblättern und anderen verbotenen Schriften oder illegalen Besitzes von Waffen, Munition oder Sprengstoff verhaftet worden.

Andere haben in Wort oder Tat die Reichsregierung, die NSDAP und ihre Hauptrepräsentanten wie Hitler, Göring, Goebbels angegriffen oder verächtlich gemacht, einer soll: „Alle, die für Adolf Hitler sind, sind auch für den nächsten Krieg!“ gerufen haben. Wieder andere haben die Regierung in Eutin, den Präsidenten Böhmcker oder seine SA beleidigt, missachtet oder kritisiert. Auch das Singen verbotener Lieder ist Grund genug, um sechs Männer ins KZ zu bringen. Ein Melker wurde inhaftiert, weil er seiner Schwester abgeraten hatte, in den „Bund deutscher Mädel“ einzutreten, wo „die schlimmsten Herumtreiberinnen“ seien und man sich „keinen guten Ruf“ holen könne34

Weil die Sozialdemokratie 1933 kaum Anzeichen eines organisierten Widerstandes erkennen lässt, müssen die NS-Machthaber nach Gründen suchen, um die Parteiführer zu inhaftieren. So wird der Vorsitzende und Leiter des Konsum-Vereins, Paul Hensel, ein Mann von makellosem Ruf, im Laufe einer Untersuchung wegen der „Korruption“ bei den Städtischen Betriebswerken in Schutzhaft genommen. Zwei frühere Eutiner Reichsbannerführer werden nur wegen dieser Mitgliedschaft für einen Monat ins KZ gesteckt, ein dritter wegen „politischer Tätigkeit“ für 90 Tage; dasselbe Schicksal wird einem Unterkassierer angedroht, falls er eine Auskunft über den Verbleib des Reichsbannervermögens verweigert35

Über den 60-jährigen Otto Abel, ehemaliges Eutiner Mitglied des Fabrikarbeiter-Verbandes, wird Schutzhaft verhängt, weil er in Bezug auf eine Rundfunkansprache von Göring geäußert hat: „Ich habe mein Radio abgestellt, ich möchte das Gequatsche nicht mehr hören!“ Sechs Angehörige des zu er Zeit bereits aufgelösten Arbeiter-Radfahrerbundes „Solidarität“ werden Ende 1933 festgenommen; ihr Führer, bei dem die Kasse gefunden wird, muss über Weihnachten 30 Tage im KZ sitzen. Die Demütigung, Misshandlung und Bestrafung mehrerer Reichsbannerangehöriger, die im Zusammenhang mit der Aufklärung der Tötung des SS-Mannes Radke inhaftiert werden36, unterstreichen die vollständige Entmachtung der demokratischen Arbeiterbewegung in Eutin und Umgebung.

Obwohl nur wenige Deutschnationale und Stahlhelmer unter den Schutzhäftlingen sind, zählen sie zu den prominentesten37. Es sind u.a. Böhmckers früherer Sozius und seit Anfang 1931 amtierender Kreisleiter der DNVP, Dr. Ernst Evers, und der im Herbst 1932 vom Regierungspräsidenten gewaltsam aus seinem Amt entfernte Bürgermeister von Eutin, Dr. Otto Stoffregen. In einem weiteren Fall handelt es sich um den Direktor der Eutiner Betriebswerke, Wilhelm Maas. Ihm wird vorgeworfen, er habe seine Pflichten grob vernachlässigt und außerdem Veruntreuungen begangen. Seine Inschutzhaftnahme, zusammen mit dem SPD-Ratsherrn Hensel, gehört zu einem breitangelegten Versuch der NS-Machthaber, die städtischen Verwaltung der Weimarer Republik in Misskredit zu bringen. Der unglückliche Beamte muss auf alle Rechte verzichten und aus dem Dienst der Stadt austreten, bevor er nach fast drei Monaten endlich aus dem KZ entlassen wird38.

Die Inhaftierten sind überwiegend Kommunisten, Sozialdemokraten, Angehörige des Reichsbanners und der Gewerkschaften39. Weil keine vollständigen Mitgliedslisten der KPD erhalten sind, ist es oft nicht möglich, die politischen Standorte der Betroffenen genau zu überprüfen. Obwohl Arbeiter und Handwerker die Mehrheit bilden, sind SPD-Funktionäre, die als Beamte und Politiker arbeiten oder in Wohlfahrtseinrichtungen, Konsumgenossenschaften und Gewerkschaften beschäftigt sind, ganz besonders der Rache triumphierender Nationalsozialisten ausgesetzt. 

Ziel dieser Festnahmen ist offensichtlich, die Bevölkerung dermaßen einzuschüchtern, dass sie der Errichtung der NS-Diktatur tatenlos zusehen. Diese Strategie dürfte auch weitgehend erfolgreich gewesen sein. 

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Paul Hensel, ca. 1928
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Dr. Ernst Evers

7. Das Konzentrationslager im Spiegel der Presse

In der jüngeren Vergangenheit haben Historiker begonnen, den Kenntnisstand der deutschen Öffentlichkeit bezüglich der in den Jahren vor dem Holocaust eingerichteten Konzentrationslagern zu erforschen40. Eutin ist ein nahezu ideales Fallbeispiel. Zum einen befindet sich 1933 – mitten in der Stadt – ein frühes KZ41. Zum anderen wird in der lokalen Tageszeitung, dem „Anzeiger für das Fürstentum Lübeck“, regelmäßig nicht nur über das örtliche, sondern auch
über andere Konzentrationslager berichtet42. Entweder als Augenzeuge oder als Zeitungsleser – oder beides – hat die Bevölkerung Eutins reichlich Gelegenheit, sich über das KZ-Wesen zu Beginn des „Dritten Reiches“ zu informieren.

Was das hiesige Lager betrifft, so nennt die Presse Gründe sämtlicher Festnahmen. Auch die Politik der Regierung Böhmcker, die Gefangenen als Geiseln für das Wohlverhalten der noch freien Gesinnungsgenossen zu halten, „gleichgültig, ob ihnen eine Beteiligung [an Widerstandsaktionen] nachgewiesen werden kann oder nicht“, wird vor der Öffentlichkeit nicht verheimlicht. Es ist nicht zu erkennen, dass dieses gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates
verstoßende Verhalten des NS-Machthabers die Popularität der jungen Diktatur gefährdet hätte.43

Die Wendung zum Nationalsozialismus vollziehen der AFL sowie die Mehrheit der Eutiner Wähler bereits im Sommer 1932. Zu diesem Zeitpunkt stellt der sozialdemokratische „Lübecker Volksbote“ Julius Lebers zu Recht fest, dass der Anzeiger sich „zu einer regelrechten NaziZeitung“ entwickelt habe; zu einer Zeit, als bei der Landtagswahl am 29. Mai über 56 Prozent der Stimmen Eutins für die Hitlerpartei abgegeben werden44. Daher beziehen die Bewohner
der NS-Hochburg Eutin ihre Informationen über das in ihrer Stadt eingerichtete KZ in der Regel aus einem Blatt, das schon lange vor der Machtergreifung auf Reichsebene gleichgeschaltet gewesen ist45.

Folglich erscheinen im AFL etliche Artikel, mit Bezug auf das heimische KZ. 

Diese Berichte enthalten die erste amtliche Bezeichnung des Eutiner Amtsgerichtsgefängnisses als „Konzentrationslager“; denn als im September 1933 bekanntgegeben wird, dass der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Karl Fick, der am 11. März verhaftet worden ist, nun entlassen würde, heißt es, er habe „fast 6 Monate im Konzentrationslager“ verbracht46. Außerdem gibt es eine ganze Reihe öffentlicher Warnungen seitens maßgeblicher Persönlichkeiten der NSDAP und des Staates – allen voran Regierungspräsident Böhmcker –, dass etwa für „Nörgler oder gar Gegner des neuen Geistes“ und „Saboteure der nationalsozialistischen Aufbauarbeit“, „unweigerlich“ Schutzhaft und die Einlieferung in ein KZ erfolgen würden47

Dass eine Menge ihrer Landsleute ab Februar 1933 aus „politischen“ Gründen in Schutzhaft genommen werden, ist für die Zeitungsleser Eutins kein Geheimnis. Von den über 300 bis Mai 1934 erfolgten Inhaftierungen wird etwa ein Viertel im AFL gemeldet, jedoch fast ausschließlich bis Anfang Oktober 1933, als das KZ noch in dem  Gerichtsgefängnis der Stadt untergebracht ist48. Die veröffentlichten Bekanntmachungen nennen zumeist wahrheitsgemäß die Gründe der Inhaftierungen. Beispielsweise nimmt die Ordnungspolizei Ende Mai 1933 ein  sozialdemokratisches Gemeinderatsmitglied aus Stockelsdorf in Schutzhaft, weil es auf einer Beerdigung „mit einem Strauß roter Tulpen, der mit roter Schleife geschmückt war“, aufgetreten ist und eine politische Trauerrede gehalten hat, „die sich gegen die jetzige Regierung richtet.“49 

So berichtet der AFL zu den Ermittlungen über die Tötung eines SS-Mannes bei einer Straßenschlacht im November1931, dass drei Mitglieder der Eutiner Ortsgruppe des „Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold“ ins KZ eingewiesen  werden: Zwei werden des Mordes beschuldigt, ein Dritter der Mitwisserschaft50

Am ausführlichsten berichtet die Zeitung über die Inschutzhaftnahme von sechs prominenten Politikern und Beamten der Stadt. Auch wenn die  Pressenotizen anonym gehalten waren, so zeichnen sie doch ein deutliches Bild der Unterdrückungspolitik der regionalen Diktatur. Am 1. Juli 1933 liest man: „Mit Rücksicht auf die Verbreitung von neuem kommunistischen Zersetzungsmaterial hat die Regierung angeordnet, daß fünf ehemalige führende Kommunisten [...] sofort in Schutzhaft zu nehmen sind. Bei jeder erneuten Verbreitung von Flugblättern werden weitere Kommunisten in Schutzhaft genommen werden. Eine Ehefrau [...] wurde wegen Beschimpfung des Reichskanzlers in Schutzhaft genommen. Dasselbe Schicksal ereilte einen Arbeiter [...], der einigen SA-Männern beleidigende Worte zugerufen hatte.“ 

Und weiter am 22. September: „Die Schutzhaft wurde in letzter Zeit wieder über eine Anzahl Personen, die sich mißliebig machten, verhängt. So wurden 13 Leute wegen Landstreichens und Bettelns, ferner 2 wegen Beleidigung des Reichskanzlers, einer wegen Beleidigung des Regierungspräsidenten und einer wegen Unterschlagung ergriffen. Im ganzen befinden sich jetzt 43 Personen in Schutzhaft. Sie werden zum größeren Teil zu Moorkultivierungsarbeiten
herangezogen.“51 

Unter der Überschrift „Tatkräftige Aufarbeit [sic] der Eutiner Regierung“ liest man am 2.Juli 193352: „Die Schutzhaft, mit der heute unsichere politische Elemente und offene Staatsfeinde 'beglückt' werden, ist zu einem Segen für das ganze deutsche Volk geworden. Nicht nur, daß seit Inhaftnahme der unruhigen Gesellen, die mehr oder weniger ihre geistige Nahrung aus Moskau bekommen, plötzlich Ruhe im politischen Leben in Deutschland eintrat, sondern die
einzelnen Regierungen können mit diesen billigen Arbeitskräften wichtige Kulturarbeit leisten. Das haben wir hier in Eutin auf dem Lindenbruch sichtbar vor Augen. Dort arbeiten täglich 20 Schutzhäftlinge unter SA-Bewachung in Gottes freier, schöner Natur und schaffen hier Werte, die der gesamten Bevölkerung des Landesteils zugutekommen werden. [...] Man hofft in ca. 1 Jahr mit der ganzen Arbeit fertig zu sein, zumal man auch einen größeren Zuwachs von Schutzhäftlingen erwarten darf, da gewisse Kreise in ihrer volksfeindlichen Betätigung es scheinbar kaum erwarten können, bis sie in Schutzhaft genommen werden! [...] Die Arbeitszeit der Schutzhäftlinge [...] beträgt 8 Stunden außer dem Anmarsch. Die Regierung hat ihnen eine Zusatzkost bewilligt, weil die Gefängniskost für die Außenarbeit nicht ausreicht.“ 

Die Berichterstattung lässt – wie nicht anders zu erwarten – unerwähnt, dass die Schutzhäftlinge im Winter oft mangelhaft bekleidet sind53. Misshandlungen können ebenfalls nicht geheim gehalten werden. Deshalb entscheidet die Regierung, den mit der Überschrift „Gegen die Greuelhetze im Konzentrationslager!“ versehenen „Leserbrief“, der behauptet, Zweck des KZ sei es, Saboteure der nationalen Bewegung „für kurze oder längere Zeit unschädlich" zu
machen und ihnen Gelegenheit zu geben, „über begangene Sünden nachzudenken“, veröffentlichen zu lassen. Autor soll der „ehemalige Schutzhaftgefangene des Konzentrationslagers Holstendorf-Ahrensbök“ Christian Siewertsen gewesen sein.54 Kurz: das KZ war „bestimmt kein Paradies, aber auch lange nicht die Hölle“. 

Somit wird auch aus der Zeitungslektüre allen Einwohnerinnen und Einwohner Eutins deutlich, dass willkürliche Verhaftungen und Einweisungen in das KZ permanente Einrichtungen der Diktatur bleiben werden.

8. Die jüngere Geschichte

Unmittelbar nach dem Krieg werden im Eutiner Amtsgerichtsgefängnis von der Britischen Militärregierung auch Funktionsträger der Eutiner Nationalsozialisten inhaftiert55. Das Gebäude dient also unter einem demokratischen Regime wieder seinem Zweck. Doch bald entstehen erste räumliche Begehrlichkeiten der neuen Kreisverwaltung und in den Plänen für An- und Umbauten wird das Gefängnis als „zum Abbruch vorgesehen“ eingetragen56. Trotzdem hält
sich dieser Bau noch erstaunlich lange. Erst 1965 ist es soweit: Das Gefangenenhaus soll abgerissen werden.

Doch die Geschichte hält noch eine Kuriosität bereit: Am 12. Februar 1965 wird in Scharbeutz die Filiale der Volksbank Eutin überfallen. Die Kassiererin, Harriet Hennings, händigt unter Zwang 4300 DM an einen grau maskierten Täter aus, der wenig später gefasst wird57. Am 18. Mai 1965 wird exakt dieses Geschäft wieder überfallen. Und es ist auch wieder Harriet Hennings, die Dienst hat. Diesmal flüchtet der Täter mit 6600 DM Beute in einem gestohlenen VW, den er geklaut hat, weil dieser „so sparsam im Verbrauch ist“. Nur eine Stunde nach der Tat befinden sich Räuber und Geld in Polizeigewahrsam und müssen die Nacht vom 18. auf dem 19. Mai im Eutiner Gefängnis verbringen.58 Dies ist der letzte Täter, der hier einsitzt. Am 21. Mai 1965 beginnt der Abbruch von „Vater Philipp“.59 

Bild vergrößern: Lageplan 1957 zum Abbruch vorgesehen
Lageplan 1957 zum Abbruch vorgesehen
Bild vergrößern: Gefängnis während des Abbruchs 1965
Gefängnis während des Abbruchs 1965
Bild vergrößern: Gefängnis 1965
Gefängnis 1965

9. Fazit
Kein Insasse des Konzentrationslagers in Eutin büßt mit seinem Leben für seine politische Anschauung60. Böhmcker lässt sogar Häftlinge wegen dringender Familien- oder Geschäftsangelegenheiten für kurze Zeit beurlauben; auch bekommen sie ausreichend zu essen. Doch die Misshandlungen durch den Kommandanten und die Wachmannschaft, auch die primitive Unterbringung und Bekleidung der bei jedem Wetter draußen schwer arbeitenden Gefangenen 
führen bei den meisten zu erheblichen physischen und seelischen Schäden. Die Einwohner Eutins waren Zaungäste dieser Entehrung und Entrechtung ihrer Nachbarn, Freunde und Bekannten. Denn Hunderte ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger, hauptsächlich Arbeiter und deren politische Vertreter, erfahren gleich 1933 am eigenen Leib das Unrechtssystem des Hitlerreiches, ohne dass sie von den Justizbehörden Schutz für ihre Person und ihre Rechte erwarten dürfen. Die tägliche Willkür, Misshandlungen und Verhaftungen, die mit Lappalien, Behauptungen und Unwahrheiten begründet werden, erzeugen ein Klima der Angst für weite Teile der Bevölkerung.

Insoweit gehören die Erlebnisse der im Eutiner KZ Inhaftierten zu den großen Traumata, die eine der Folgen der NS-Diktatur darstellen.

Quellen:

1 Ausführlich in: Erich Maletzte: Der Tod des Kammerherrn, Kiel: Neuer Malik Verlag 1991, s.a. Ostholsteiner Anzeiger 8.1.2022
2 LAS 260 16673 und 16674
3 LAS 260 16674 Rechnung der Maria Friedericke Strahlendorff vom 3.6.1836
4 Drobisch/Wieland, System der NS-Konzentrationslager, S. 69, 73f, 96, 120f., 140, 227; Johannes Tuchei, Herrschaftssicherung und Terror – zur Funktion und Wirkung nationalsozialistischer Konzentrationslager 1933 und 1934 (Berlin: Freie Universität FB Politische Wissenschaft, 1983), S. 17; derselbe, Konzentrationslager, S. 43; Gudrun Schwarz, Die nationalsozialistischen Konzentrationslager (Frankfurt/Main: Fischer, 1996), S. 167f; Peter Steinbach, Widerstand im Widerstreit. Der Widerstand gegen den Nationalsozialismus in der Erinnerung der Deutschen – Ausgewählte Studien (Paderborn: Schöningh,
2001, 2. wesentlich erweiterte Aufl.), S. 155 Anm. 28.
5 Wollenberg, Das Konzentrationslager Ahrensbök-Holstendorf, Kap. 13
6 Wollenberg, Das Konzentrationslager Ahrensbök-Holstendorf, Kap. 11
7 SAE, Nr. 3653; AFL, 30.1.1932. Die Zurückhaltung der SPD und des Reichsbanners dem FAD gegen überdauerte bis zum
Spätsommer 1932, SHVZ, 30.6.1932
8 AFL, 26.2.1933. Am 7. März gab das Innenministerium in Oldenburg folgenden Funkspruch des Reichsinnenministers Frick
an die Regierung in Eutin weiter: „Zur Richtigstellung irrtümlicher Auffassung wird darauf hingewiesen, daß Schutzhaft im
Rahmen des § 1 der VO vom 28. Februar 1933 eine rein polizeiliche Maßnahme ist, bei der jede Mitwirkung der Gerichte
ausgeschlossen ist. Insbesondere kommt Vorführung vor den Richter nicht in Frage.“ LAS, 260/17636; ebenda, Rundschreibendes Innenministers (Oldenburg), 2.8.1933
9 LAS, 260/17892, Böhmcker an Polizeihauptmann Ibbeken (Bad Schwartau), 7.3.1933; SAE, Nr. 2486, „Hilfspolizeibeamte
der Stadt Eutin“, 28.2.1933
10 Nicht aber bevor 14 Angehörige ausgetreten waren, entweder, weil sie ihre berufliche Tätigkeit wiederaufnehmen oder
als Nationalsozialisten sich „einem Organ, das uns vor 4–6 Wochen noch mit dem Gummiknüppel gegenüberstand, unter
keinen Umständen unterordnen“ wollten. Letzteres bezog sich auf die Ordnungspolizei, deren Führung aller Sicherheitskräfte im Staat Oldenburg das Ministerium wiederholt bestätigt hatte. Böhmcker aber schrieb die Auflösung lediglich der
ruhiger gewordenen politischen Lage sowie Finanzgründen zu. SAE, Nr. 2486, Bericht eines Polizeioberwachtmeisters an
den Bürgermeister, 7.3.1933; NSO, 136/18630, Verfügung des Innenministeriums (Oldenburg), 3.3.1933; ebenda, Bericht
Böhmckers an das Ministerium, 9.3.1933; Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus, S. 392f
11 AFL 16.7.1933
12 LAS 270/148 und 352/506; NSO, 133/588
13 LAS 352/536; Lübecker Freie Presse, 17.6.1948 und 17.5.1949; Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus, S. 576; Kap.14
14 Interview mit Buhrke, 14.1 .1975
15 Interviews mit Adolf Buhrke und Dr. John Stoffregen (beide Hamburg), 14. und 21.1., 5.8.1975; NL Buhrke
16 Interview mit Buhrke, 14.1.1975
17 AFL 2.7.1933 und Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus, S. 526f
18 LAS 355/266, Nr. 11, 12, 15–19,21, 35; 352/463, Verhör von Ernst Leiboldt, 7.9.1933
19 siehe auch unter www.gedenkstaetteahrensboek.de
20 NSO 205/631; LAS, 260/18965, Schriftsatz des Rechtsanwalts von Bürgermeister Dr. Stoffregen an das Hanseatische Oberlandesgericht (Hamburg), 26.11.1934: „[...] Regierungspräsident Böhmcker bestimmte nicht nur, wer in Schutzhaft zu nehmen sei, sondern [...] auch die Dauer der Schutzhaft.“
21 AFL 24.6. und 15.11.1933
22 NL Buhrke, die Geheime Staatspolizeistelle (Eutin) an Buhrke, 23.7.1934; Interview mit Buhrke,14.1.1975
23 NSO 136/2897; LAS, 260/17596; AFL, 7.1. und 9.3.1934
24 NL Buhrke; LAS, 260/17596, Schutzhaft-Akte Otto Abels, Randbemerkung von 5., 11.10.1933: „Abel ist heute vorgeführt. Ihm ist mitgeteilt, daß er am 18.X. entlassen wird.“
25 LAS 352/536; Lübecker Freie Presse, 17.5.1949
26 Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus S. 568
27 Stokes, Meine kleine Stadt steht für tausend andere…, Kap. 4 und 9
28 AFL, 24. 1.1934
29 Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus, S. 550ff; Kap. 14
30 BAB, BDC (Parteikorrespondenz Akte von T.), der Kassenleiter der Eutiner Kreisleitung an den Gauschatzmeister (Kiel), 2.12.1937; LAS 352/537; ebenda, 260/18966, Frau M. Marks an den Ministerpräsidenten (Oldenburg), 3.7.1936
31 BAB, BDC (NS-Mitgliedskarte von T.). 1941 wurde T. aus der NSDAP entlassen, nach dem Krieg verurteilte ihn das Lübecker Schwurgericht zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit elf Fällen von Körperverletzung und vier Fällen von Aussageerpressung.
32 LAS 355/265 und 266; SAE 1752; NSO,205/631. Zwei Häftlinge scheinen von der preußischen Polizei auf ihrem Staatsgebiet festgenommen und zum nächstliegenden KZ – also Eutin – überführt worden zu sein. AFL, 21.7. und 12.8.1933; Berichte aus Neustadt bzw. Fehmarn
33 LAS 260/1704, S. 484, 486ff., 538; NSO 133/592, Bericht des Vorstehers der Gefangenen-Anstalt O 4 (Eutin) an den Justizminister, 14.8.1934; BAB, BDC (OPG-Akte Böhmckers), der Gruppenführer an die Oberste SA-Führung (München), 23.11.1934
34 SAE 1752, „Polizeihaft“, Nr. 159; AFL 19.8.1933; LAS 355/265, Nr. 613 und 355/266, Nr. 178; Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus, S. 537f
35 Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus S. 451f
36 Stokes, Meine kleine Stadt steht für tausend andere…, Kap. 3 und 14
37 Stokes, Meine kleine Stadt steht für tausend andere…, Kap. 8, 9 und 10
38 LAS 260/18965, Berufungseingabe des Rechtsanwalts von Dr. Stoffregen an das Hanseatische Oberlandesgericht (Hamburg), 26.11.1934; ebenda, 352/968, Schriftsatz des Rechtsanwalts von Otto Jäde an das Landgericht, 21.1.1935; SAE 2479, Schriftsatz des Rechtsanwalts von Wilhelm Maas an das Landgericht, 23.10.1934; ebenda, Urteil dessen 2. Zivilkammer im Falle Maas, 7.1.1935; Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus, S. 520, 548f
39 Stokes, Meine kleine Stadt steht für tausend andere…, Kap. 5
40 Sybil Milton, Die Konzentrationslager der dreißiger Jahre im Bild der in- und ausländischen Presse, in: Ulrich Herbert/Karin Orth/Christoph Dieckmann (Hrsg.), Die nationalsozialistischen Konzentrationslager-Entwicklung und Struktur (Göttingen: Wallstein, 1998), Bd. 1, S. 135–47; dieselbe, Die Bedeutung von Photodokumenten als Quelle zur Erforschung der NS-Konzentrationslager, in: Revue d' Allemagne 27 (1995), S. 175–86; Markus Kienle, Das Konzentrationslager Heuberg bei Stetten am Kalten Markt (Ulm: Klemm & Oelschläger, 1998), S. 123–56; Silvester Lechner, Das KZ Oberer Kuhberg und die NS-Zeit in der Region Ulm/Neu Ulm (Stuttgart: Silberburg, 1988), S. 66; Jörg Wollenberg, Vom Auswandererlager zum KZ. Zur Geschichte des Bremer Konzentrationslagers Mißler, in: Wiltrud Drechsel/Heide Gerstenberger/Christian Marzahn (Hrsg.), Beiträge zur Sozialgeschichte Bremens. Heft 5, Teil I: Zwangsarbeit, Rüstung, Widerstand 1931–1945 (Bremen: Universität Bremen,1982), S. 85-91, 94, 119, 120, 128f.; Klaus Drobisch/Günther Wieland, System der NS-Konzentrationslager1933–1939
(Berlin: Akademie, 1993), S. 88-94, 240-48
41 Lawrence D. Stokes, Das oldenburgische Konzentrationslager in Eutin, Neukirchen und Nüchel 1933, in: Wolfgang Benz/Barbara Distel (Hrsg.), Terror ohne System. Die ersten Konzentrationslager im Nationalsozialismus 1933–1935 (Berlin: Metropol, 2001), S. 189-210; Jörg Wollenberg, Das Konzentrationslager Ahrensbök-Holstendorf im oldenburgischen Landesteil Lübeck, in: ebenda, S. 22350; ausführlich in Kap. 15
42 Gellately, Backing Hitler S. 52, 282 Anm. 7
43 Stokes, Meine kleine Stadt steht für tausend andere…, Kap.16
44 Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus, S.26, 323 Anm. 39
45 Stokes, Meine kleine Stadt steht für tausend andere…, Kap. 11
46 AFL, 14.3. und 3.9.1933
47 AFL, 7.7. (Oldenburgischer Innenminister Georg Joel), 14.7. (Eutiner Ratsherr Dr. Wolfgang Saalfeldt), 28.7., 6.8., 10.10. und 3.11. (Böhmcker) und 8.8.1933 (NS-Kreishandwerksleiter Wilhelm Boldt)
48 Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus, S. 514, 567
49 Stokes, Meine kleine Stadt steht für tausend andere…, Kap. 15
50 LAS 355/ 265 und 266, AFL 1.6., 5.7., 25.8. und 12.9.1933; Stokes „Meine kleine Stadt steht für tausend andere…“ Kap.14
51 Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus S. 531
52 Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus S. 526f. Im Entwurf der Pressestelle stand „Aufbauarbeit" statt „Aufarbeit", und am Ende des Artikels der bekannte NS-Spruch: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz!“ LAS, 260/19600
53 Interview mit Adolf Buhrke (Hamburg), 14.1.1975; LAS 352/535–537; Stokes, Kleinstadt und Nationalsozialismus, S. 576f
54 Lübecker Generalanzeiger 8. 2. 1934
55 Ernst-Günther Prühs, Geschichte der Stadt Eutin, Struve Verlag, 1993, S. 332
56 Zeichnung der Kreisbauaufsichtsbehörde von 1957
57 Ostholsteiner Anzeiger (OHA) 13.02.1965
58 OHA 19. und 20.05.1965
59 OHA 20. und 22.05.1965
60 Walter Kempowski, Haben Sie davon gewußt? Deutsche Antworten (Hamburg: Knaus, 1979), S.15: „Obgleich ich [Ingenieur, Jahrgang 1921] am 30. Januar 1933 erst 12 Jahre alt war, habe ich diese Ereignisse noch sehr gut in Erinnerung [...]. Ich sehe noch heute vor meinen Augen, wie einen Tag danach die SA-Führer in unserm Dorf Jagd auf Kommunisten und Reichsbannerführer machten. […] Die mir bekannten Männer, die in diesen Tagen abgeholt wurden, kamen teils nach Ahrensbök [...], wo die SA [ein] behelfsmäßiges Lager errichtet hatte, oder teilweise nach Bad Schwartau in das damals noch vorhandene Gerichtsgefängnis. Die meisten kamen nach einigen Monaten wieder zu ihren Familien. Einer ist jedoch nie wiedergekommen.