Inklusion und Teilhabe
Unsere Idee für Ostholstein:
Inklusion und Barriere·freiheit
Alle Menschen sollen in Ostholstein willkommen sein.
Alle Menschen sollen in Ostholstein gut leben können.
Es soll keine Barrieren geben.
Kurz erklärt
Ausschluss
Exklusion ist ein Fachwort.
Das heißt:
Menschen können nicht mitmachen.
Die Menschen sind dann kein Teil von der Gesellschaft.
Das kann zum Beispiel in der Schule passieren.
Oder bei der Arbeit.
Oder in der Freizeit.
Zusammenleben
Bei der Integration machen die Menschen mit Behinderungen mit.
Aber die Situation ändert sich nicht.
Die Menschen mit Behinderungen sind eine Gruppe.
Die Gruppe ist in einer größeren Gruppe.
Alle sollen mitmachen
Inklusion heißt:
Alle Menschen sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben.
Alle Menschen sollen die gleichen Sachen machen können.
Alle Menschen sollen die gleichen Sachen bekommen können.
Dabei ist egal:
- wie du aussiehst
- welche Sprache du sprichst
- ob du eine Behinderung hast.
Niemand ist anders.
Niemand wird ausgeschlossen.
Es soll keine Barrieren mehr geben.
Und es soll keine Diskriminierung mehr geben.
Das ist besonders wichtig.
Alle Menschen sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Dafür soll es die richtigen Regeln geben.
Alle Menschen sollen von Anfang an gleich sein.
Dann gibt es kein Ausgrenzen mehr.
Und man muss niemanden mehr wieder hereinholen.
Inklusion heißt:
Alle Menschen sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Die Gesellschaft muss dafür die richtigen Wege finden.
Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
Und alle Menschen sollen selbst bestimmen können.
Aktionsplan
Der Kreistag hat sich am 4. Oktober 2016 getroffen.
Der Kreistag hat einen Aktionsplan für Inklusion gemacht.
Der Aktionsplan heißt: Ostholstein erlebbar für alle.
Der Aktionsplan ist für die Zeit von 2016 bis 2020.
Alle Mitglieder vom Kreistag fanden den Aktionsplan gut.
Der Aktionsplan ist ein Plan für Inklusion.
Der Aktionsplan ist für die Jahre 2016 bis 2020.
Der Aktionsplan wurde in fast 2 Jahren gemacht.
Es gab verschiedene Veranstaltungen.
Und es gab verschiedene Foren.
In den Foren konnte man über den Aktionsplan reden.
In Kapitel 2 von dem Aktionsplan Inklusion steht:
So wurde der Aktionsplan gemacht.
Der Aktionsplan Inklusion ist ein Plan.
Der Plan soll Menschen mit Behinderung helfen.
Die Menschen sollen in allen Bereichen von der Gesellschaft mitmachen können.
Der Plan hat verschiedene Themen.
Die Themen sind in 6 Bereichen.
Der Kreistag hat am 16. März 2022 über den ersten Aktionsplan gesprochen.
Der Kreistag hat einen Zwischenbericht bekommen.
Der Zwischenbericht ist vom 31. Dezember 2020.
In dem Zwischenbericht steht:
- Was sind die Ziele von dem Aktionsplan?
- Wie war die Situation am Anfang?
- Was wurde schon gemacht?
Der Aktionsplan sollte schon im Jahr 2020 weiter gemacht werden.
Aber es gab noch Aufgaben bei der Eingliederungs·hilfe.
Die Eingliederungs·hilfe wurde geändert.
Das war am 1. Januar 2020.
Und es gab seit Mitte März 2020 die Covid 19-Pandemie.
Deshalb konnte man den Aktionsplan nicht weitermachen.
Es gibt einen neuen Aktionsplan.
Der Aktionsplan heißt: Aktionsplan 2.0.
Der Aktionsplan ist für die Jahre 2022 bis 2026.
Es gab 2 Workshops für den Aktionsplan.
Die Workshops waren im Oktober 2021 und im März 2022.
Der Aktionsplan 2.0 ist ähnlich wie der erste Aktionsplan.
Der erste Aktionsplan war für die Jahre vor 2022.
Der erste Aktionsplan hat 6 Handlungs·felder.
Ein Handlungs·feld ist ein Thema.
Zu dem Thema gibt es Aufgaben.
Die Aufgaben stehen in dem Aktionsplan.
Der neue Aktionsplan hat auch 6 Handlungs·felder.
So kann man die beiden Pläne gut vergleichen.
Manche Aufgaben aus dem Jahr 2016 sind noch nicht fertig.
Oder die Aufgaben haben noch nicht angefangen.
Diese Aufgaben stehen auch im neuen Aktionsplan.
Es gibt 13 neue Sachen.
Und es gibt 10 alte Sachen.
Pläne für Städte im Kreis
Mitmachen und Kontakte haben
Viele Menschen aus dem Kreis haben den Aktionsplan Inklusion gemacht.
Der Aktionsplan heißt: Ostholstein, erlebbar für alle.
Jetzt sollen alle Menschen im Kreis den Aktionsplan zusammen umsetzen.
Dafür müssen wir mit den Initiativen und Projekten im Kreis in Kontakt kommen.
Mach mit!
Ostholstein soll für alle Menschen erlebbar sein.
Dafür soll es einen Aktionsplan Inklusion geben.
Der Aktionsplan Inklusion ist ein Plan.
In dem Plan steht:
So kann Inklusion in Ostholstein gut funktionieren.
Der Plan soll von vielen Menschen gemacht werden.
Zum Beispiel:
- von Bürgern und Bürgerinnen
- von Menschen mit Behinderung
- von Vereinen
- von Initiativen
- von Institutionen
- von Unternehmen.
Sie können mitmachen!
Sie können etwas in Ihrem Bereich ändern!
Es gibt viele Möglichkeiten für Inklusion.
Gesetzliche Grundlagen
Durch die
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist Inklusion und Barrierefreiheit zu geltendem Recht in Deutschland geworden, das es in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen gilt. Es geht darum, für das Thema zu sensibilisieren und dafür zu werben, dass Inklusion und Barrierefreiheit uns alle angehen.Hier finden Sie wichtige Gesetze.
UN-Behindertenrechts·konvention
UN-Behindertenrechts·konvention in Leichter Sprache
Das steht im Grund·gesetz.
Das heißt: Niemand darf wegen einer Behinderung Nachteile haben.
Das steht in: Artikel 3, Absatz 3, Satz 2.
Behinderten·gleichstellungs·gesetz
Die kurze Form ist: BGG.
Allgemeines Gleich·behandlungs·gesetz
Die kurze Form ist: AGG.
Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG
Die Verfassung ist das wichtigste Gesetz von einem Land.
In der Verfassung von Schleswig-Holstein steht in Artikel 7:
Menschen mit Behinderung sollen selbst bestimmen können.
Und Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Dafür soll das Land sorgen.
Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG
Bundes·fach·stelle Barriere·freiheit
Es gibt ein Gesetz für den Nah·verkehr.
Das Gesetz heißt: Personenbeförderungsgesetz.
Die kurze Form ist: PBefG.
In dem Gesetz steht:
Der Nah·verkehr muss barrierefrei sein.
Das heißt:
Alle Menschen sollen die Busse und Bahnen benutzen können.
Zum Beispiel:
- Menschen mit Behinderung
- ältere Menschen
- Menschen mit Kinderwagen.
Der Nah·verkehr sollte bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei sein.
Das steht im PBefG, Paragraph 8, Absatz 3, Satz 3.
Manche Städte haben einen Plan für den Nah·verkehr gemacht.
In dem Plan steht:
So soll der Nah·verkehr barrierefrei werden.
Vielleicht geht das in manchen Städten nicht bis zum 1. Januar 2022.
Dann müssen die Städte das in ihrem Plan schreiben.
Die Städte müssen bei dem Plan mit verschiedenen Personen reden.
Zum Beispiel:
- mit den Unternehmen von dem Nah·verkehr
- mit den Behinderten·beauftragten
- mit den Behinderten·beiräten
- mit Vereinen von Menschen mit Behinderung
- mit Vereinen von Fahrgästen.
Alle sollen ihre Meinung sagen können.
Und alle sollen gleich behandelt werden.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die kurze Form ist:
BFSG
Das BFSG ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für die Barriere·freiheit von Produkten und Dienstleistungen.
Das Gesetz ist für die EU.
Die EU hat eine Regel gemacht.
Die Regel heißt: Richtlinie 2019/882.
Paragraph 4 Absatz 4 Kindertagesstättengesetz
Die kurze Form ist:
KiTaG.
Paragraph 4 Absatz 13 Schul·gesetz von Schleswig-Holstein
Die kurze Form ist:
SchulG.
Paragraph 52 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
Die kurze Form ist: LBO.
Kompetenz·team Inklusion
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sollen inklusiv werden.
Das heißt:
Alle Kinder sollen dort die gleichen Rechte haben.
Und alle Kinder sollen dort die gleichen Sachen machen können.
Dafür gibt es Hilfe und Beratung.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Ziel:
Alle Kinder sollen in der Schule und in der Betreuung mitmachen können.
Das soll inklusiver werden.
Alle Kinder sollen in ihrer Nähe:
- mitmachen können
- in einer bunten Gemeinschaft leben
- die gleichen Chancen haben.
Kommunikation: Leichte Sprache
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss