Einbürgerungsbehörde
Die Aufgaben der Einbürgerungsbehörde werden im Fachdienst Zuwanderung und Einbürgerung wahrgenommen.
- Aufschub für eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung beantragen
- Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
- Einbürgerung beantragen
- Einbürgerung für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Ermessenseinbürgerung beantragen
- Miteinbürgerung für Ehepartner oder die Ehepartnerin, die eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner oder minderjährige Kinder beantragen