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Führerschein-Pflicht·umtausch - Jetzt müssen Sie die Kartenführerscheine tauschen!

Sie haben Ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 bekommen?
Dann müssen Sie den Führerschein bis 2033 tauschen.
Sie bekommen dann einen neuen Führerschein.
Der neue Führerschein ist eine Karte.
Der neue Führerschein gilt in der ganzen EU.

Wann komme ich dran?

Sie haben einen Führerschein von 1999 bis 2001?
Dann müssen Sie den Führerschein tauschen.
Sie haben dafür Zeit bis zum 19. Januar 2026.

Das Geburts·jahr ist egal.
Sie haben eine weiße Plastik·karte?
Die Karte ist aus der Zeit zwischen 2002 und dem 18. Januar 2013?
Dann gilt für Sie eine andere Zeit.
Diese Zeiten finden Sie hier:

Vielleicht sind Sie nach der Tabelle noch nicht dran.
Dann sollen Sie mit Ihrem Antrag warten.

Übrigens:
Manche Menschen haben noch einen alten Führerschein.
Der alte Führerschein ist rosa oder grau.
Diese Menschen müssen den neuen EU-Führerschein haben.
Der neue EU-Führerschein ist wie eine Karte.
Sie sind vor dem Jahr 1953 geboren?
Dann haben Sie noch Zeit für den neuen EU-Führerschein.
Sie müssen den neuen EU-Führerschein bis zum 19. Januar 2033 haben.

Frist für Umtausch verpasst?

Kein Problem!
Machen Sie trotzdem einen Antrag.
Dann können Sie Ihren Führerschein ändern.

Die Polizei hält Sie an?
Dann müssen Sie den neuen Führerschein zeigen.
Sie haben den neuen Führerschein nicht dabei?
Dann machen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Das heißt:
Sie halten sich nicht an das Gesetz.
Sie müssen dann 10,00 Euro bezahlen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Sie wollen Ihren Führerschein umtauschen?
Dann brauchen Sie:

  • einen gültigen Ausweis
  • ein aktuelles Pass·foto
    Das Pass·foto muss biometrisch sein.
  • Ihren alten Führerschein.
    Vielleicht haben Sie es in der Zeitung gelesen:

Ab dem 1. Mai 2025 gibt es nur noch digitale Passfotos.
Das gilt aber nicht für die Führerschein·stelle.
Bitte bringen Sie ein ausgedrucktes Foto mit.
Das Foto können Sie bei einem Fotografen machen.
Oder Sie machen das Foto in einem Automaten.
Vielleicht haben Sie Ihren Führerschein vor 1999 bekommen.
Dann ist Ihr Führerschein grau oder rosa.
Vielleicht haben Sie den Führerschein auch von einer anderen Behörde bekommen als:

  • Kreis Ostholstein
  • die ehemaligen Kreise Eutin/Oldenburg.

Dann brauchen Sie noch ein weiteres Dokument.
Das Dokument heißt: Karteikartenabschrift.
Sie können das Dokument bei der alten Behörde beantragen.
Sie bekommen das Dokument kostenlos.

So stellen Sie den Antrag

Sie müssen den Antrag in der Führerschein·stelle in Eutin machen.
Dafür brauchen Sie einen Termin.

Sie wollen einen Termin für den Führerschein?
Dann können Sie den Termin online ausmachen unter

Termin buchen

Bitte wählen Sie die Dienst·leistung aus.
Die Dienst·leistung heißt: Umtausch /
Pflicht·umtausch in EU-Kartenführerschein.
Sie brauchen einen Termin.
Ohne Termin können Sie nicht in das Haus.

Manche Städte und Gemeinden bieten einen Service an.
Sie können den Antrag für den Führerschein bei dem Bürger·büro abgeben.
Das Bürger·büro schickt den Antrag dann an die Führerschein·stelle.
Fragen Sie vorher bei Ihrem Bürger·büro nach.