Gleichstellungsbeauftragte Kreis Ostholstein
Die Gleichstellungsbeauftragten haben die gesetzliche Aufgabe, zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau beizutragen. Für Kommunen ab 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner besteht die Verpflichtung, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Unterhalb dieser Grenze wird das Amt ehrenamtlich wahrgenommen.
Im Kreis Ostholstein sind gegenwärtig 6 hauptamtliche und 10 ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen tätig.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises ist vom Kreistag bestellt und setzt sich in dessen Auftrag für eine gleichberechtigte Partnerschaft von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft ein. In diesem Sinne initiiert sie Projekte und Veranstaltungen. Sie trägt zum Abbau von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen bei und bietet Hilfe zur Selbsthilfe in der Einzelfallberatung an.
Aktuelles
Themen Gleichstellung
- Aktion Fahne “Frei leben - ohne Gewalt“
- Auszeichnung «Familienfreundliches Unternehmen«
- Ab jetzt ist positive Männlichkeit gefragt
- Corona
- Frau & Beruf - Beratung im Kreis Ostholstein
- Frauenanteil/ Männeranteil in der Politik
- Aktiv gegen digitale Gewalt
- Informationen für geflüchtete Frauen
- Hebammen in Ostholstein/ Hebammenliste
- Frauen ins politische Ehrenamt
- Projekt “Übernahme von Verhütungsmittelkosten“
- Gleichstellungsbeirat
- Kinderbetreuung und mehr...
- Kommunalpolitisches Frauennetz (KopF-OH)
- »Mein Standpunkt zur Familienfreundlichkeit« in Ostholstein
- Gender - ein sperriger Begriff
- Gender Index
- Geschlechtergerechte Sprache
- Girls' Day und Boys' Day
- Suse Netzwerk Ostholstein