Gleichstellungsbeauftragte Kreis Ostholstein
Die Gleichstellungsbeauftragten haben die gesetzliche Aufgabe, zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau beizutragen. Für Kommunen ab 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner besteht die Verpflichtung, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Unterhalb dieser Grenze wird das Amt ehrenamtlich wahrgenommen.
Im Kreis Ostholstein sind damit insgesamt 7 hauptamtliche und 10 ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen zu bestellen.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises ist vom Kreistag beauftragt, sich für eine gleichberechtigte Partnerschaft von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft einzusetzen. In diesem Sinne initiiert sie Projekte und Veranstaltungen. Sie trägt zum Abbau von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen bei und bietet Hilfe zur Selbsthilfe in der Einzelfallberatung an. Der Aufgabenbereich ist in § 4 der Hauptsatzung beschrieben.
Aktuelles
Ab sofort kann bei der Gleichstellungsbeauftragten der Medienkoffer "Raus aus der Rosa-Hellblau-Falle" des Vereins klische*esc ausgeliehen werden.
(mehr dazu unter “Themen Gleichstellung“)
Themen Gleichstellung
- Medienkoffer “Raus aus der Rosa-Hellblau-Falle“
- Ab jetzt ist positive Männlichkeit gefragt
- Schutz vor Gewalt/ Hilfen bei Gewalt
- Frau & Beruf - Beratung im Kreis Ostholstein
- Frauenanteil/ Männeranteil in der Politik
- Aktiv gegen digitale Gewalt
- Informationen für ALLE Frauen (verschiedene Sprachen)
- Hebammen in Ostholstein/ Hebammenliste
- Frauen ins politische Ehrenamt
- Projekt “Übernahme von Verhütungsmittelkosten“
- Gleichstellungsbeirat
- Corona - Wo bekomme ich Hilfe
- Kinderbetreuung und mehr...
- Kommunalpolitisches Frauennetz (KopF-OH)
- »Mein Standpunkt zur Familienfreundlichkeit« in Ostholstein
- Gender - ein sperriger Begriff
- Gender Index
- Geschlechtergerechte Sprache
- Girls' Day und Boys' Day
- Suse Netzwerk Ostholstein