Aufsicht über die Wasser- und Bodenverbände (Aufsichtsbehörde)
Die Rechtsaufsicht erstreckt sich darauf, dass die Wasser- und Bodenverbände die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und bei der Aufgabenwahrnehmung Gesetze und Satzungen beachten.
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören u.a.:
- Durchführung von Errichtungsverfahren von Wasser- und Bodenverbänden
- Genehmigung von Satzungen- und Satzungsänderungen der Verbände
- Zuweisungsverfahren zum Verbandsgebiet sowie Zustimmungsvorbehalte
(z.B. Aufnahme von Krediten, Zustimmung zu bestimmten Verträgen sowie zu Rechtsgeschäften mit Vorstandsmitgliedern) - Erteilung von Vertretungsvollmachten
- allgemeine Rechtsaufsicht (Beratungen, Anfragen, Beschwerden)
Im Rahmen der Rechtsaufsicht kann sich die Aufsichtsbehörde über alle Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände unterrichten. Sie kann hierzu mündliche und schriftliche Berichte sowie Akten anfordern. Daneben kann sie auch Prüfungen vor Ort durchführen sowie an den Vorstands- und Ausschusssitzungen der Wasser- und Bodenverbände teilnehmen. Weiterhin kann die Aufsichtsbehörde im Einzelfall aufsichtsrechtliche Weisungen erteilen.
Der Schwerpunkt der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit liegt aber in der Beratung der Wasser- und Bodenverbände.
Die Prüfung der Jahresrechnung sowie der Haushaltsführung obliegt dem
Landesverband der Wasser- und Bodenverbände.
Übersicht über die Wasser- und Bodenverbände im Kreis Ostholstein
(einschließlich Adressen und Telefonnummern sowie den Namen der jeweiligen Verbandsvorsteher)