Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie in der Regel eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.
Als Neufahrzeuge gelten Fahrzeuge, die
- noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen worden sind.
Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die
- in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bereits zugelassen waren und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatten.
Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.
Alle neu zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist i.d.R.
o bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
o bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Erforderliche Unterlagen
Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:
- ausgefüllter Zulassungsantrag
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Kaufvertrag oder Rechnung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht
Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:
- Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten
Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten
Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:
- formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 3, 6 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- §§ 21, 29 und 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 13 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)
- Gebührennummer 221 in der Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)