Patientenverfügung erstellen
Leistungsbeschreibung
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie schriftlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Diese Regelung kann von allen volljährigen Personen getroffen werden. Der Nutzen für Sie besteht darin, dass Ihre Vorstellungen zur medizinischen Versorgung in kritischen Situationen respektiert werden. Sie legen fest, ob Sie beispielsweise Schmerzbehandlungen oder lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Ernährung wünschen.
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Ihre Verfügung zu berücksichtigen und darauf basierend über Ihre Behandlung zu entscheiden.
Die Patientenverfügung gilt als verbindlich, muss jedoch in jeder Situation individuell geprüft werden.
Ansprechpunkt
Zuständige Betreuungsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte und örtliche Betreuungsvereine
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Ein Muster einer Patientenverfügung können Sie auf den Internetseiten der Ärztekammer Schleswig-Holstein herzunterladen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Ihre schriftliche Patientenverfügung können Sie jederzeit formlos widerrufen.
- Des Weiteren wird Ihnen empfohlen, eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen zu erneuern oder zu bestätigen. Dadurch können Sie im eigenen Interesse regelmäßig überprüfen, ob die einmal getroffenen Festlegungen noch gelten oder diese konkretisiert oder abgeändert werden sollen.
- Sie können Ihre Patientenverfügung gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren und dabei den Ort der Verwahrung des Originals angeben.