Schulaufsicht ausüben

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Leistungsbeschreibung

Aufgabe des Landes ist die Beaufsichtigung der Schulen - die Schulaufsicht. Sie umfasst

  • die Beratung der Schulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
  • die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht an den Schulen,
  • die Dienstaufsicht über die Schulen,
  • die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Schulaufsicht wird von den Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten ausgeübt. Sie stehen den Schulleiterinnen und Schulleitern für die oben genannten Bereiche als Ansprechpartner und beratende Unterstützung zur Verfügung, halten über diese den Kontakt zu den Schulen, führen mit ihnen jährlich unter anderem datengestützte Gespräche zur Schul- und Qualitätsentwicklung.

Die Schulaufsicht orientiert sich dabei in ihrer Haltung und in ihrem Handeln an den drei zentralen Bildungszielen: Die individuelle Leistungs- und Kompetenzentwicklung, Chancengerechtigkeit für alle sowie das Wohlbefinden und die Persönlichkeitsentwicklung jedes Jungen Menschen.

Die Zuständigkeiten der Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten unterscheiden sich je nach Kreis und Schulart:

  • Für Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sowie Förderzentren eines Kreises ist die jeweilige Schulaufsichtbeamtin beziehungsweise der jeweilige Schulaufsichtsbeamte (Schulrätin b eziehungsweise  der Schulrat) im Schulamt des Kreises verantwortlich, in dem die Schule liegt,
  • Für Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und für Gymnasien eines Kreises liegt die Zuständigkeit bei einer Schulaufsichtsbeamtin b eziehungsweise einem Schulaufsichtsbeamten im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in Kiel,
  • Für berufsbildende Schulen in Schleswig-Holstein sind das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) und die dortigen Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte zuständig.
  • Für Ersatzschulen liegt die Zuständigkeit bei einer Schulaufsichtsbeamtin bzw. einem Schulaufsichtsbeamten im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in Kiel.

Neben den unmittelbaren Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten, die die direkte schulaufsichtliche Zuständigkeit für die einzelnen Schulen wahrnehmen, sind deren Dienstvorgesetzte der obersten Schulaufsicht im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft und Kultur für grundsätzliche Fragen zu den jeweiligen Schularten verantwortlich.

Ansprechpunkt

  • Gymnasien, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe: Oberste Schulaufsicht: Schulaufsicht im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
  • Berufsbildende Schulen: Obere Schulaufsicht für die berufsbildenden Schulen: Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung oder
  • Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderzentren: Untere Schulaufsicht: Schulamt des jeweiligen Kreises
  • Ersatzschulen; Oberste Schulaufsicht: Schulaufsicht im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Fristen. 

Hinweise (Besonderheiten)

Bevor Sie sich an die Schulaufsicht wenden, sollten Sie zunächst die Angebote der Schule nutzen und sich an Lehrkräfte, die Schulleitung oder andere Beratungsstellen innerhalb der Schule wenden. Informationen zu den Schulen und den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Schulen.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

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