Fachdienst Jugend und Betreuung
Der Fachdienst Jugend und Betreuung unterstützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene in unterschiedlichen Lebenslagen. Ziel unserer Arbeit ist es, rechtliche Interessen zu sichern und Menschen zu begleiten, die Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten benötigen. Wir beraten, vertreten und helfen verlässlich – immer orientiert am Wohl der betroffenen Kinder und Erwachsenen. Unsere Aufgabengebiete umfassen:
Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen, Vaterschaftsfeststellungen und Beurkundungen durch das Jugendamt
Wenn Sie Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft oder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für das von Ihnen betreute Kind benötigen, können Sie den Fachdienst Jugend und Betreuung um Hilfestellung bitten oder ggf. eine Beistandschaft beantragen.
Wir beraten und unterstützen Sie zu Ihren Möglichkeiten bzw. vertreten die Interessen Ihres Kindes in diesen Angelegenheiten. Zudem bieten wir Beurkundungen an, zu denen das Jugendamt befugt ist, zum Beispiel für Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen oder Unterhaltsverpflichtungen.
Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung nach § 58 SGB VIII)
Alleinerziehende Elternteile können eine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen. Diese sogenannte Negativbescheinigung bestätigt, dass für das Kind keine gemeinsame elterliche Sorge besteht und kein gerichtliches Sorgerechtsverfahren anhängig ist.
Die Bescheinigung wird häufig benötigt, um gegenüber Behörden oder anderen Stellen nachzuweisen, dass das alleinige Sorgerecht ausgeübt wird.
Vormundschaften/Ergänzungspflegschaften
Kann ein minderjähriges Kind nicht von seinen Eltern vertreten werden, übernimmt ein:e Vormund:in/ein:e Ergänzungspfleger:in ganz oder teilweise die gesetzliche Vertretung. Im Rahmen einer Vormundschaft/Ergänzungspflegschaft wird je nach Aufgabenkreis dafür gesorgt, dass die rechtlichen, persönlichen und finanziellen Angelegenheiten des Kindes verantwortungsvoll geregelt werden.
Ehrenamtliche Vormundschaften
Manchmal können Kinder aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Familie aufwachsen und benötigen eine verlässliche gesetzliche Vertretung. Ehrenamtliche Vormund:innen übernehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe. Die Koordinierungsstelle des Kreises Ostholstein im Fachdienst Jugend und Betreuung gewinnt, qualifiziert und begleitet engagierte Personen, die eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen möchten.
Unterhaltsvorschusskasse
Ist der Unterhalt eines minderjährigen Kindes nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt zahlt, kann die Unterhaltsvorschusskasse helfen. In diesen Fällen leistet sie unter bestimmten Voraussetzungen zunächst finanzielle Unterstützung für das Kind und tritt damit vorübergehend an die Stelle des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde unterstützt Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.
Sie wirkt bei der Einrichtung rechtlicher Betreuungen mit, berät Betreuerinnen und Betreuer und unterstützt die betroffenen Menschen dabei, ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten. In der Betreuungsbehörde wird zudem zu den Themen Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beraten.