Beratung und Unterstützung bei Benachteiligung oder Diskriminierung erhalten
Leistungsbeschreibung
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein hilft Ihnen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen zum Beispiel wegen Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Ihres Alters oder Ihrer sexuellen Identität.
Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.
Die Mitarbeitenden der Antidiskriminierungsstelle können Sie dabei unterstützen, eine gemeinsame Lösung zu finden oder den Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern herzustellen.
Ansprechpunkt
Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Nach dem AGG müssen Benachteiligungen innerhalb von 2 Monaten beim Diskriminierenden gemeldet werden.
Eine schnellstmögliche vorherige Kontaktaufnahme bei der Antidiskriminierungsstelle ist daher angeraten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie eine Benachteiligung erlebt haben, kann die Antidiskriminierungsstelle bei den beteiligten Stellen oder Personen eine Stellungnahme einholen. Außerdem bietet sie Gespräche an, um zwischen den Beteiligten zu vermitteln und gemeinsam eine Lösung zu finden.