Einrichtung einer rechtlichen Betreuung
Ansprechpunkt
Das zuständige Betreuungsgericht finden Sie beim Amtsgericht am Wohnsitz der hilfsbedürftigen Person.
Formulare
Anregungen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung können jederzeit formlos bei den Betreuungsgerichten an den Amtsgerichten erfolgen.