Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

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Leistungsbeschreibung

Arbeitgeber, die mit Gefahrstoffen Arbeiten durchführen lassen, müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Menschen und Umwelt zu schützen. Personen, die Tätigkeiten mit Asbest ausüben, beaufsichtigen und planen müssen daher besondere Qualifikationsanforderungen erfüllen.
Um diese Qualifikationsanforderungen zu vermitteln, können Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten. Dieser Lehrgang muss vorab von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs kann auch für gewerksspezifische Lehrgänge erfolgen. Sie kann von der zuständigen Behörde mit Auflagen sowie mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung.
  • Inhalt und Umfang Ihres Sachkundelehrgangs erfüllen die Vorgaben des technischen Regelwerks. 

Erforderliche Unterlagen

  • Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, die folgendes beinhalten:
    • Lehrgangsprogramm
    • Lehrgangsinhalte
    • Vortragende und Nachweis über deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Vortragenden zur Lehreinheit
    • Inhalte der Vorträge als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
  • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf, zum Beispiel Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten
     

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Anerkennungsbescheid.
 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Onlinedienste

Urheber

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