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Kreisverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil “Ehemalige Kiesgrube bei Lebatz“ vom 19.09.2017

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Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 25.09.2017 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).

Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.

Autor: FD Naturschutz, 22.09.2017 
Quelle: Kreis Ostholstein