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Änderung der Benutzungsentgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes

Änderung der Benutzungsentgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 16.07.2018 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).

Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.

Autor: Fachdienst Rettungsdienst, 11.07.2018 
Quelle: Kreis Ostholstein